Bestätigungsvermerk
zum EVN Ganzheitsbericht 2015/16, Geschäftsjahr 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016
An die Leserinnen und Leser des Nachhaltigkeitsberichtsteils des Ganzheitsberichts der EVN AG.
Umfang und Kriterien der Bescheinigung
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH wurde von der EVN AG beauftragt, den Ganzheitsbericht 2015/16, und zwar jene
Abschnitte, die Corporate-Social-Responsibility-(CSR)-Themen enthalten, sowie den GRI Index für das Geschäftsjahr 2015/16, beginnend
mit 1. Oktober 2015 und endend mit 30. September 2016 (im Folgenden als „Bericht“ bezeichnet), zu verifizieren.
Der Bericht bezieht sich auf alle CSR-Daten und Informationen aller Aktivitäten der EVN in den Bereichen Energieerzeugung und -verteilung, Wärmeproduktion und -bereitstellung, Wasserversorgung und -aufbereitung sowie Abfallverbrennung.
Geografisch umfasst der Bericht die Hauptaktivitäten der EVN in Österreich, Deutschland, Bulgarien und Mazedonien sowie von Österreich aus gesteuerte Tätigkeiten in weiteren Ländern.
Verantwortung des Managements
Das Management der EVN war für die Erstellung des Berichts und das interne Kontrollsystem in Bezug auf die veröffentlichten Daten
und Informationen verantwortlich. Die Verantwortung von TÜV SÜD umfasste die Durchführung einer Überprüfung des Berichts
entsprechend
der vertraglichen Vereinbarung mit der EVN AG.
Für die Erstellung und Freigabe des Nachhaltigkeitsberichts ist die EVN AG verantwortlich.
Methodik
Die Überprüfung wurde auf Basis der Global Reporting Initiative – G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2013 (GRI G4)
und der G4 Sector Disclosures (Branchenanforderungen) „Electric Utilities“ 2013 durchgeführt.
Die Zielsetzung der Überprüfung war:
- zu bestätigen, dass der Bericht den Anforderungen von GRI G4, Option „umfassend“, entspricht
- die Prüfung der Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsleistungsdaten und CSR-Informationen der EVN.
Unsere Bewertung basierte auf einer Stichprobenüberprüfung und umfasste die folgenden Aktivitäten:
- Rückblick auf den Stakeholder-Prozess und damit zusammenhängende Informationen
- Überprüfung der CSR-Wesentlichkeitsmatrix
- Evaluierung der durch die EVN ermittelten Wesentlichkeitskriterien
- Feststellung, wie die EVN wesentliche Kriterien identifiziert, darauf reagiert und darüber berichtet
- Interviews mit einer Auswahl an Mitarbeitern der EVN in Österreich sowie im Ausland
- Prüfung des EVN-Datenmanagementprozesses und Überprüfung von unterstützenden Nachweisen, die uns von der EVN zugänglich
gemacht wurden
Anmerkung 1: Die Verifizierung wurde in der Zentrale der EVN in Maria Enzersdorf, Österreich, durchgeführt. Die Verifizierung wurde entsprechend unserem Vertrag durchgeführt und beinhaltete nicht die Verifizierung der Daten bis zu deren Originalquellen sowie die Verifizierung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von den einzelnen Standorten übermittelten Daten.
Anmerkung 2: Ökonomische Leistungsdaten wurden direkt vom geprüften Geschäftsbericht übernommen.
- Bewertung der Verwendung der Leistungsdaten im Rahmen der internen Entscheidungsfindungsprozesse
- Überprüfung, ob der GRI-Index den Stakeholdern Zugang zu CSR-Leistungsindikatoren verschafft
Level of Assurance & Wesentlichkeitsschwelle
Der in diesem Bestätigungsvermerk verfassten Stellungnahme wurden ein „Limited Level of Assurance“ sowie eine auf fachkundiger
Bewertung basierende Wesentlichkeitsschwelle zugrunde gelegt.
Prüfungsurteil
Basierend auf unserer Prüfmethode haben wir keine Hinweise erlangt, die uns zu dem Ergebnis führen würden, dass der Bericht nicht die
Anforderungen nach GRI G4, Option „umfassend“ sowie die GRI G4 Sector Disclosures „Electric Utilities“ erfüllt. Wir haben nichts
vorgefunden, das diese Meinung widerlegt.
Darüber hinaus sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die EVN keine wesentlichen Aspekte im Bericht ausgeschlossen hat und der Prozess zur Berichterstattung zuverlässige CSR-Daten und CSR-Informationen liefert.
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![]() Datum: 17. November 2016 |