Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen), vollkonsolidiert. Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Restrukturierungsrückstellungen dürfen im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht neu gebildet werden. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert. Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10 (siehe auch Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS). Dementsprechend sind zum 30. September 2016 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 30 inländische und 37 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 31 inländische und 37 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 25 Tochterunternehmen (Vorjahr: 36) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die EVN AG ist als Kommanditist der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz- Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr GmbH, an der die EVN Wärme GmbH 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke Deutschland GmbH, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,00 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 50. Nicht beherrschende Anteile und 66. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
4. Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Anteilig (Joint Operation) | Equity | Summe |
---|---|---|---|---|
30.09.2014 | 69 | 1 | 19 | 89 |
Erstkonsolidierungen | 1 | – | – | 1 |
Entkonsolidierungen | –2 | – | – | –2 |
30.09.2015 | 68 | 1 | 19 | 88 |
Erstkonsolidierungen | 1 | – | – | 1 |
Entkonsolidierungen | –21) | – | –2 | –4 |
30.09.2016 | 67 | 1 | 17 | 85 |
davon ausländische Unternehmen | 37 | 1 | 5 | 43 |
1) Verschmelzungen |
Die in den Konzernabschluss der EVN bisher aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogene Nevawasser Projektgesellschaft mbH, Essen, Deutschland, wurde im dritten Quartal 2015/16 aus der WTE Wassertechnik GmbH, Essen, Deutschland, in die WTE Projektgesellschaft Süd-West Wasser mbH, Essen, Deutschland, abgespalten und gleichzeitig in WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland, umbenannt. Im dritten Quartal 2015/16 wurde die WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland, erstmals vollkonsolidiert.
Die bisher vollkonsolidierte Naturkraft EOOD, Plovdiv, Bulgarien, wurde mit 8. März 2016 mit der EVN Kavarna EOOD, Plovdiv, Bulgarien, verschmolzen und somit im zweiten Quartal 2015/16 entkonsolidiert.
Die bisher vollkonsolidierte EVN Projektmanagement GmbH, Maria Enzersdorf, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 4. Mai 2016 rückwirkend auf den 30. September 2015 mit der EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf, verschmolzen und somit im dritten Quartal 2015/16 entkonsolidiert.
Der operative Betrieb der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen e&t Energie Handelsgesellschaft m.b.H, Wien, wurde zum 1. Oktober 2015 an die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EAA) veräußert. Anschließend wurde die Gesellschaft mit Verschmelzungsvertrag vom 3. Dezember 2015 rückwirkend auf den 30. September 2015 mit der Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H, Wien, verschmolzen und entkonsolidiert.
Die bisher at Equity in den Konzernabschluss einbezogene EconGas GmbH, Wien, wurde am 20. Mai 2016 an die OMV Gas & Power GmbH verkauft und somit im dritten Quartal 2015/16 entkonsolidiert.
Im Zuge der Entflechtung („Unbundling“) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft in Mazedonien soll das Netzgeschäft aus der EVN Macedonia AD, Skopje, Mazedonien, in die dafür neu gegründete EVN Elektrodistribucija DOOEL, Skopje, Mazedonien, ausgegliedert werden. Die EVN Macedonia AD, Skopje, Mazedonien, die bisher als Netzgesellschaft fungierte, hält 100,0 % der Anteile an der EVN Elektrodistribucija DOOEL, Skopje, Mazedonien. Die neu gegründete EVN Elektrodistribucija DOOEL, Skopje, Mazedonien, wird aktuell aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den EVN Konzernabschluss einbezogen.
Die EVN Wärme hat am 13. Juli 2016 50,0 % der Genossenschaftsanteile an der FWG-Fernwärmeversorgung Amstetten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Amstetten, erworben. Die Gesellschaft wird aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den EVN Konzernabschluss einbezogen.
Die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften im Geschäftsbereich Umwelt, OOO WTE Wassertechnik West, Moskau, Russland, OAO WTE Kurjanovo, Moskau, Russland, OAO EVN Ljuberzy, Moskau, Russland, ZAO STAER, Moskau, Russland, ZAO STAER-ZWK, Moskau, Russland, sowie OOO Nordwasserwerk, Moskau Russland, wurden mit 14. September 2016 auf die OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland, verschmolzen.
Die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogene B3 ENERGIE GmbH, Maria Enzersdorf, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 16. September 2016 rückwirkend auf den 31. Dezember 2015 auf die EVN Wärme GmbH, Maria Enzersdorf, verschmolzen.
Die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogene FWG-Fernwärmeversorgung Hollabrunn registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Göllersdorf, wurde nach erfolgter Liquidation am 2. Juli 2016 im Firmenbuch gelöscht.
Die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogene WTE Projektmanagement GmbH, Essen, Deutschland, wurde nach erfolgter Liquidation am 15. April 2016 im Firmenbuch gelöscht.
Die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogene ALBNOR Company DOO, Tetovo, Mazedonien, wurde im dritten Quartal 2015/16 verkauft.
Die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogene Anlagenbetriebsgesellschaft Waidhofen/Ybbs GmbH, Maria Enzersdorf, wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 11. November 2015 rückwirkend auf den 30. September 2015 mit der EVN Wärme GmbH, Maria Enzersdorf, verschmolzen.
In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2015/16 eine Eigenmittelveränderung von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: –10,7 Mio. Euro), darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/16 ein Betrag von 3,0 Mio. Euro vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert.
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
5. Währungsumrechnung | 2015/16 | 2014/15 | ||
---|---|---|---|---|
Währung | Kurs zum Bilanzstichtag | Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag | Durchschnitt1) |
Albanische Lek | 137,52000 | 138,06308 | 139,73000 | 140,05154 |
Bulgarische Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
Kroatische Kuna | 7,52200 | 7,56384 | 7,64450 | 7,63091 |
Mazedonische Denar | 61,49400 | 61,63142 | 61,69470 | 61,60592 |
Polnische Zloty | 4,31920 | 4,33474 | 4,24480 | 4,17391 |
Russische Rubel | 70,51400 | 74,78526 | 73,24160 | 64,71495 |
Serbische Denar | 123,29290 | 122,44939 | 119,74910 | 120,38277 |
Tschechische Krone | 27,02100 | 27,05638 | 27,18700 | 27,44215 |
1) Durchschnitt der Monatsultimos 2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert. |