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Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energie- und Klimapolitik

Europäische Klimapolitik

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben im Oktober 2014 – aufbauend auf dem Klima- und Energiepaket 2020 – einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festgelegt. Demnach ist die Europäische Union bestrebt, bis zum Jahr 2030 die folgenden drei Hauptziele zu erreichen:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber dem Stand des Jahres 1990)
  • Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamt-Energiemix auf mindestens 27 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 % ( gegenüber dem Stand des Jahres 2007)

Diese Vorgaben sollen die längerfristigen Zielsetzungen für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, des Energiefahrplans 2050 und des Verkehrsweißbuchs erfüllen. Damit folgt die europäische Klimapolitik den globalen Zielsetzungen, die im Rahmen der UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris beschlossen wurden.

Emissionshandel

Auf Beschluss der Europäischen Kommission wurden die Versteigerung von 900 Mio. CO2-Emissionszertifikaten in die Jahre 2019 und 2020 verschoben („Backloading“) und eine Verknappung der Zertifikate ab dem Jahr 2019 festgelegt, die über eine Marktstabilitätsreserve gesteuert werden soll. Dieser Mechanismus soll dem Markt je nach konjunktureller Lage Emissionszertifikate entziehen oder zuführen. In der letzten Handelsperiode (2021–2030) wird die Anzahl an Zertifikaten jährlich um jeweils 2,2 % reduziert.

Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten

Im Bereich der Stromproduktion bezieht die EVN 100 % der benötigten Emissionszertifikate über den Markt. In der Wärmeproduktion begann im Jahr 2013 die Gratiszuteilung von Zertifikaten im Ausmaß von 80 % des im Vorfeld ermittelten CO2-Ausstoßes je Produktionsanlage. Bis zum Jahr 2020 ist eine lineare Reduktion dieser Gratiszuteilung auf 30 % der Anlagenemissionen vorgesehen. Darüber hinaus wird der Umfang der Zertifikatszuteilung auch im Fall einer erheblichen Reduktion der Wärmeproduktion gekürzt.

Marktdesign für Strom

Für Ende 2016 wird die Vorlage des so genannten „Winterpakets“ zum Strommarktdesign erwartet. Mit den darin enthaltenen neuen gesetzlichen Vorgaben will die EU-Kommission unter anderem die marktorientierte Implementierung von erneuerbarer Erzeugung sowie die für die Versorgungssicherheit erforderliche Bereitstellung von ausreichenden Erzeugungskapazitäten gewährleisten.

Deutsch-österreichische Strompreiszone

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) wie auch die deutsche Bundesnetzagentur treten aktuell für Maßnahmen ein, die mittelfristig zu einer Teilung der seit 2002 zwischen Deutschland und Österreich bestehenden gemeinsamen Strompreiszone führen würden. Von österreichischer Seite – insbesondere von Österreichs Energie und dem österreichischen Stromregulator – werden derartige Bestrebungen unter anderem mit Verweis auf das Ziel eines integrierten EU-Energiebinnenmarkts sowie der weiterhin bestehenden innerdeutschen Netzengpässe abgelehnt. Ungeachtet des aus heutiger Sicht unklaren Ausgangs der zu diesem Thema aktuell laufenden Verhandlungen zwischen ACER und dem Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) ist davon auszugehen, dass die Änderungen der deutsch-österreichischen Strompreiszone keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der EVN im Geschäftsjahr 2016/17 haben werden. Spätere Auswirkungen sind aus heutiger Sicht noch nicht absehbar.

Energiestrategie 2030

Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Energiestrategie für die Zeit bis 2030 zu definieren. Das angestrebte Energiesystem soll effizient, leistbar und sozial verträglich sein. Als übergeordnete Ziele wurden die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine intakte Umwelt definiert. Die EVN unterstützt diese Ziele und trägt mit ihrem auf den Heimmarkt Niederösterreich fokussierten Investitionsprogramm zu ihrer Umsetzung bei.

Im Frühjahr 2016 hat die österreichische Bundesregierung ein Grünbuch als Grundlage für eine informierte und faktenbasierte Diskussion über eine integrierte Energie- und Klimastrategie zur Konsultation vorgelegt. Dabei hat die Bundesregierung neben den Zielen bis 2030 auch langfristige Perspektiven bis 2050 im Blick. Auf Basis der nunmehr abgeschlossenen Konsultationen soll im Lauf des ersten Halbjahres 2017 ein Weißbuch erarbeitet werden.

Regulatorisches Umfeld

Österreich

In Österreich begannen für Erdgas am 1. Jänner 2013 und für Strom am 1. Jänner 2014 neue Regulierungsperioden. Beide Perioden laufen über fünf Jahre. Demnach wird im Lauf des Jahres 2017 die neue, ab 1. Jänner 2018 geltende Regulierungsmethodik für die Erdgas-Verteilnetze fixiert werden. Die verzinsliche Kapitalbasis wird durch die „Regulatory Asset Base“ bestimmt. Weitere wesentliche Parameter des Regulierungsmodells sind der gewichtete Kapitalkostensatz (derzeit 6,42 %) und die Produktivitätsfaktoren, die generell für alle Unternehmen und zusätzlich individuell pro Unternehmen festgesetzt werden. Sie bilden die für das jeweilige Unternehmen individuell geltende Kostensenkungsvorgabe, in der Inflationsanpassungen ebenfalls berücksichtigt werden. Die Netzgesellschaft der EVN wird vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.

Bulgarien

In Bulgarien werden die Haushalts- und Gewerbekunden zu regulierten Preisen beliefert, während die Geschäftskunden sukzessive in den liberalisierten Markt übergeführt werden. In diesem Kundensegment tritt die EVN mit ihrer Handelstochter EVN Trading South East Europe EAD auf. Die EVN Bulgaria Electrosnabdiavane EAD, die auch die im regulierten Markt befindlichen Haushalts- und Gewerbekunden beliefert, ist „Supplier of last Resort“ und versorgt jene Kunden im liberalisierten Marktsegment, die keinen anderen Anbieter auswählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen, die unter dem Marktniveau liegen.

In Bulgarien begannen für Strom am 1. August 2015 und für Wärme am 1. Juli 2016 neue Regulierungsperioden. Die Periode für Strom läuft über drei Jahre, jene für Wärme über ein Jahr. Die Regulierungsmethode für das Stromnetz legt eine Erlösobergrenze fest, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zudem berücksichtigt die Methode einen Investitionsfaktor, der jährlich festgelegt wird.

Mit 1. Juli 2016 erhöhte die zuständige Regulierungskommission in Bulgarien die Strom-Endkundenpreise im Versorgungsgebiet der EVN um durchschnittlich 0,83 %. Für den Berichtszeitraum hauptsächlich relevant war allerdings noch die zum 1. August 2015 erfolgte Preissenkung um 0,4 %. Im Bereich Wärme wurden die Endkundenpreise im Geschäftsjahr 2015/16 gegenüber dem Niveau vom 1. Juli 2015 schrittweise um 1,9 % gesenkt. Das im Juni 2013 eingeleitete Schiedsgerichtsverfahren bei dem von der Weltbank eingerichteten „International Centre for the Settlement of Investment Disputes“ (ICSID) verfolgt die EVN weiterhin aktiv. Bereits im Geschäftsjahr 2013/14 war die EVN mit einem Verwaltungsverfahren konfrontiert gewesen, das von der lokalen Regulierungsbehörde eingeleitet wurde und auf einen Lizenzentzug für die bulgarische Stromvertriebstochter EVN Bulgaria Electrosnabdiavane EAD abzielte. Das Verfahren wurde bislang noch immer nicht eingestellt.

Mazedonien

Seit 1. Jänner 2014 ist die Entflechtung („Unbundling“) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft in Mazedonien umgesetzt. Die EVN hat zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen eine Vertriebsgesellschaft (EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL) und eine Produktionsgesellschaft (EVN Macedonia Elektrani DOOEL) gegründet. Die beiden Gesellschaften bestehen zusätzlich zur bereits bestehenden EVN Macedonia AD, die weiterhin als Netzgesellschaft und derzeit noch als Vertriebsgesellschaft für regulierte Kundensegmente fungiert. Die Liberalisierung des Strommarkts wird in Mazedonien schrittweise – und zwar abhängig vom Jahresstromverbrauch der Abnehmer – bis Juli 2020 umgesetzt.

Mit Tarifentscheid vom 1. Juli 2016 wurden die Strom-Endkundenpreise um durchschnittlich 0,3 % gesenkt. Die aktuelle Regulierungsperiode, die am 1. Jänner 2015 begann, läuft über drei Jahre. Ähnlich wie in Bulgarien legt die Regulierungsmethode für das Stromnetz eine Erlösobergrenze fest, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.

Kroatien

Mit April 2017 soll die Liberalisierung des Gasmarkts auch für Haushaltskunden eingeführt werden, nachdem der Markt für Gewerbe- und Industriekunden bereits seit 2012 liberalisiert ist. Die Lieferung an Haushaltskunden erfolgt bis 31. März 2017 weiterhin zu regulierten Tarifen. Für die Periode vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2016 wurden die Haushaltstarife im Versorgungsgebiet der EVN Croatia um durchschnittlich 16,5 % gesenkt. Der Regulator hat Änderungen zur Verbesserung der Regulierung sowie zur Implementierung von Bilanzenergieregeln im gesamten Gasmarkt vorgenommen. Letztere ist Teil der Harmonisierung der kroatischen Regulierungsbestimmungen mit jenen der umgebenden Gasmärkte sowie den EU-Richtlinien. EVN Croatia konnte die Ausgleichsenergierisiken im Gaspreis berücksichtigen und an den Bilanzgruppenverantwortlichen weitergeben. Dadurch wird für die Verteilgesellschaft das Ausgleichsenergierisiko vermieden.

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