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Einbindung der Unternehmensführung und des höchsten Kontrollorgans in Nachhaltigkeitsthemen

Die laufende (Weiter-)Entwicklung der Konzernstrategie sowie die Erstellung und Überarbeitung von Unternehmensrichtlinien und -leitbildern erfolgen in der EVN durch den Vorstand in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Dieser Prozess wird durch Lenkungsausschüsse und anlassbezogen zu unterschiedlichen Themenstellungen gebildete Arbeitsgruppen unterstützt. Für die Behandlung von Nachhaltigkeitsfragen wurde der CSR-Konzernausschuss eingerichtet, der sich aus leitenden Mitarbeitern verschiedenster Unternehmensbereiche einschließlich des Vorstands konstituiert und sich damit an der europäischen Best Practice orientiert. Diese breite Aufstellung ermöglicht eine zielgerichtete Steuerung der CSR-Agenden und die laufende Abstimmung mit der Unternehmensstrategie und den Zielen der operativen Unternehmensbereiche.

Inhaltliche und organisatorische Unterstützung erfährt der Ausschuss durch das CSR-Beratungsteam, das als Schlüsselstelle und Bindeglied zwischen strategischer Entscheidung und operativer Umsetzung fungiert. Es unterstützt die Abteilungen bei der Entwicklung von Zielen, Maßnahmen und Standards, die in weiterer Folge vom CSR-Konzernausschuss genehmigt werden. Daneben zeigt es laufend aktuelle Trends und Entwicklungen im Themenfeld der Nachhaltigkeit auf. Die Nominierung von CSR-Verantwortlichen aus allen Fachbereichen stellt dabei sicher, dass alle Unternehmenseinheiten einbezogen und zusätzliche CSR-Potenziale identifiziert werden. Die CSR-Verantwortlichen tragen dafür Sorge, dass die bisherigen CSR-Aktivitäten regelmäßig reflektiert und aktuelle Entwicklungen sowie Verbesserungsansätze diskutiert und umgesetzt werden. Die Einbindung von CSR-Themen in den Alltag der Tochtergesellschaften der EVN in Bulgarien, Mazedonien, Kroatien und Deutschland wurde durch die Implementierung eigener CSR-Organisationen analog zum System in Österreich erreicht.

Nach außen vertreten wird das CSR-Management durch den Sprecher des Vorstands.

  • GRI-Indikatoren: Prozess des Nachhaltigkeits-Managements – Verantwortungsbereiche und Umsetzungsprozess ausgehend vom höchsten Kontrollorgan (G4-35); Berichterstattung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Themen an das höchste Kontrollorgan (G4-36); Zuständigkeiten des Vorstands hinsichtlich wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (G4-42)

Der Aufsichtsrat kommt alljährlich zu einer Klausur zusammen, in deren Rahmen er umfassend zu aktuellen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Themen von Relevanz für die EVN informiert wird. Themen der Aufsichtsratsklausur im Geschäftsjahr 2015/16 waren „Trends in der Energiewirtschaft“ sowie „Innovation in der EVN“. Zweimal jährlich berichten zudem die Leiter der Internen Revision, des Rechnungswesens (IKS), des Risikomanagements sowie des Corporate Compliance Managements im Rahmen des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat. Hier zur Sprache kommende compliance-relevante Themenstellungen können auch kritische Anliegen an den Aufsichtsrat beinhalten. Weiters wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße mit potenziell bestandsgefährdenden wirtschaftlichen Auswirkungen bzw. Reputationsschäden gesondert informiert. Eine Information des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats erfolgt bei Vorliegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße mit potenziell wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen bzw. Reputationsschäden. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts auf schwerwiegende Compliance-Verstöße, die alle Vorstandsmitglieder betreffen, bzw. bei Untätigkeit des Vorstands wird die Aufsichtsratsvorsitzende direkt eingeschaltet. Im Lauf des Geschäftsjahres 2015/16 wurden keine kritischen Anliegen an den Aufsichtsrat herangetragen.

  • GRI-Indikatoren: Weiterentwicklung der Kenntnisse des Aufsichtsrats zu wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Themen (G4-43); Mitteilungsverfahren kritischer Anliegen an den Aufsichtsrat (G4-49); Art und Gesamtzahl der kritischen Anliegen (G4-50)

Im Jahr 2010 wurde das Vergütungssystem für leitende Angestellte der EVN angepasst. Diese Anpassung setzte unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Einbeziehung wertorientierter Kennzahlen
  • Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung des jeweiligen Bereichs

Die Aktionäre der EVN haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zur Vergütung des Managements einschließlich der Vergütungspolitik zu äußern.

  • GRI-Indikator: Meinungsäußerungen der Stakeholder bezüglich der Vergütung des Managements (G4-53)

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