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Bericht des Aufsichtrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2015/16 war weiterhin von einem herausfordernden energiewirtschaftlichen Umfeld – bedingt vor allem durch den Umbau des Energiesystems in Richtung erneuerbare Energie – geprägt. Dank ihres integrierten Geschäftsmodells konnte sich die EVN jedoch auch in diesem Berichtsjahr gut positionieren und ein solides Ergebnis erzielen. Oberstes Ziel der EVN ist es, ihren Kunden das höchstmögliche Maß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu hat sie bereits im Geschäftsjahr 2013/14 ein Investitionsprogramm gestartet, das Investitionen in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro in die Schwerpunkte Netzinfrastruktur, erneuerbare Energie und Wasserversorgung vorsieht und nun bereits im dritten Jahr plangemäß umgesetzt wurde. Zudem hält die EVN ihre thermischen Kraftwerksreserven stets betriebsbereit, um Schwankungen in der erneuerbaren Erzeugung ausgleichen und damit die Netzstabilität sicherstellen zu können. Der im Berichtsjahr neuerlich gestiegene Einsatz dieser Kraftwerksreserven verdeutlicht die hohe Nachfrage nach Reservekapazität zur Netzstabilisierung.

Erfüllung der Aufgaben

Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung und Befugnis aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in fünf Plenarsitzungen sowie in fünf Sitzungen seiner Ausschüsse die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Insbesondere auf Grundlage dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.

Corporate Governance-Bericht, Österreichischer Corporate Governance Kodex

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2016 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses vom 30. November 2016 gemäß § 96 AktG den Corporate Governance-Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2015 für die EVN ab dem Geschäftsjahr 2015/16 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen. In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen, die im Corporate Governance-Bericht entsprechend dargestellt sind, eingehalten.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/16 vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der EVN AG zum 30. September 2016 sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG in der Fassung des Abschlussprüfungsrechts- Änderungsgesetzes 2016 über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung berichtet.

Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2016 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2016 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Konzernabschluss samt Konzernanhang und den Konzernlagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet; dieser hat den Konzernabschluss samt Konzernanhang und den Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2015/16. Besonderer Dank gilt auch den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden sowie den Partnern der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.

Maria Enzersdorf, am 12. Dezember 2016

Für den Aufsichtsrat:

Unterschrift Layr

Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Präsidentin

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