DE   /   EN

Verfahren, Geldbußen und Sanktionen

Vor der bulgarischen Wettbewerbskommission (Bulgarian Commission for Protection of Competition) wurde ein Verfahren gegen die EVN Bulgaria EP, die EVN Bulgaria EC, die EVN TSEE und die EVN Bulgaria eingeleitet, um mögliche Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen zu bewerten. Gegenstand des Verfahrens waren der Vorwurf unzureichender Unterstützung bzw. der Behinderung des Registrierungsprozesses auf dem freien Markt sowie des Lieferantenwechsels. Das Verfahren vor der Wettbewerbskommission ist noch ausständig. Zudem wurden gegen die EVN Bulgaria EC und die EVN Bulgaria EP acht weitere Verfahren vor der bulgarischen Wettbewerbskommission eröffnet. Sie zielen darauf ab, mögliche Verstöße gegen Artikel 15 ( ungesetzliche Vereinbarungen, Beschlüsse und konzertierte Praktiken) und Artikel 21 (Missbrauch eines Monopols oder einer kontrollierenden Marktposition) des bulgarischen Wettbewerbsrechts (Bulgarian Competitive Protection Act) zu bewerten.

In sieben dieser Verfahren hat die bulgarische Wettbewerbskommission festgestellt, dass die EVN Bulgaria EC und die EVN Bulgaria EP in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anforderungen gehandelt haben. Zwei dieser Beschlüsse sind in Kraft getreten, in fünf weiteren Fällen wurden die Beschlüsse von den Klägern angefochten. In einem Verfahren wurde ein Wettbewerbsverstoß festgestellt. Gegen dieses Urteil hat die EVN Bulgaria EP Berufung eingelegt.

Die Moskauer Antimonopolkommission (FAS) hat den Beschluss der Regierung der Stadt Moskau vom 1. Juni 2010, mit dem für das Projekt der Müllverbrennungsanlage MPZ1 der Wechsel auf den Investor EVN unter gleichzeitiger Erhöhung der Kapazität auf 700.000 Jahrestonnen angeordnet bzw. genehmigt worden war, für wettbewerbswidrig erklärt; dieser Beschluss ist rechtskräftig.

  • GRI-Indikator: Klagen aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung (G4-SO7)

Im März 2014 hat die staatliche bulgarische Kommission für Energie- und Wasserregulierung (EWRC/„der Regulator“) ein administratives Verfahren zum Lizenzentzug gegen die EVN Bulgaria EC eingeleitet. Als Grund für diesen Schritt nannte die EWRC die Gegenverrechnung von Forderungen an die nationale Elektrizitätsgesellschaft Natsionalna Elektricheska Kompania EAD (NEK) durch die EVN Bulgaria EC. Der Regulator behauptete, die Gegenverrechnung habe zur Verringerung der Barreserven bei der NEK geführt und dadurch deren Fähigkeit gefährdet, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Mit Entscheidung vom 15. September 2016 hat das Schiedsgericht der bulgarischen Industrie- und Handelskammer die Gegenverrechnung von Forderungen an NEK durch EVN Bulgaria EC für berechtigt erkannt.

Seitens der EWRC wurden auch bei der EVN Bulgaria EP Untersuchungen wegen diverser Verstöße durchgeführt. Die meisten dieser Geldbußen betreffen Verstöße gegen Vorgaben für Protokolle über das Ersetzen kommerzieller Zähler („Commercial Metering Devices“, CMD). Die behaupteten Verstöße bestehen z. B. im Fehlen von Unterschriften der Kunden, Zeugen oder Mitarbeiter der EVN Bulgaria EP auf diesen Protokollen. Als Ergebnis der Prüfung hat der Regulator bisher in 304 Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 6,08 Mio. bulgarischen Lew (3,10 Mio. Euro) verhängt. Die EVN Bulgaria EP hat vor dem zuständigen bulgarischen Gericht Berufung gegen alle Geldbußen eingelegt. Bislang wurden 103 Verurteilungen aufgehoben und 172 Verurteilungen bestätigt. Die restlichen Gerichtsverfahren sind noch anhängig.

  • GRI-Indikator: Geldbußen/Sanktionen aufgrund von Gesetzesverstößen (G4-SO8); Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (G4-PR2); Bußgelder wegen Verstößen gegen Produktund Dienstleistungsauflagen (G4-PR9)

Quickfinder 

Zuletzt besuchte Seiten