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Projektbezogene Einbindung der Stakeholder und ihrer Interessen

Die EVN ist sich der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit bewusst und berücksichtigt diese über die Richtlinien internationaler Vereinbarungen und nationaler Gesetzgebung hinaus. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Durchführung von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie auf proaktiver Kommunikation bei neuen Infrastrukturprojekten. Dabei setzt die EVN auf die frühzeitige, umfassende und offene Einbindung von Stakeholdern in Entscheidungsprozesse. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasse- und Abfallverwertungsanlagen – sie alle werden unter aktiver Einbindung von Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen geplant und realisiert. Die frühzeitige Einbindung dieser Gruppen schafft die Voraussetzung für breite Akzeptanz, liefert wertvolle Informationen für eine möglichst ressourcenschonende Realisierung und ist die entscheidende Voraussetzung für Planungssicherheit („Licence to operate“).

Eine zentrale Rolle nimmt in diesem Prozess der Bereich Projektkommunikation ein, der vor einigen Jahren zur Institutionalisierung der projektbezogenen Stakeholder-Kommunikation in der EVN etabliert wurde. Dieser Bereich bildet die konzernweite Kompetenzstelle für Partizipation, Projekt- und Stakeholder-Kommunikation sowie Konfliktprävention und -management und steht in dieser Rolle im direkten Kontakt mit den Leitern sämtlicher relevanten Infrastrukturprojekte. Mit der Schaffung dieses Bereichs ist es der EVN gelungen, bei Projekten eine Brücke zwischen den technischen, finanziellen und rechtlichen Anforderungen, den Konzernvorgaben in Bezug auf Partizipation, Transparenz und proaktive Kommunikation sowie den Bedürfnissen und Sichtweisen relevanter Stakeholder-Gruppen zu schaffen.

Die durch die Stakeholder-Kommunikation gewonnenen Einsichten fließen in die vor Projektstart durchgeführten weitreichenden Due-Diligence-Prüfungen ein, die vom Vorstand bzw. je nach Projektgröße auch vom Aufsichtsrat der EVN zur Beurteilung der Vorhaben herangezogen werden.

  • GRI-Indikatoren: Stakeholder-Einbindung (G4-26); Rolle des Vorstands hinsichtlich wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (G4-45); Geschäftsstandorte mit Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen (G4-SO1); Geschäftstätigkeiten mit signifikantem negativem Einfluss auf lokale Gemeinschaften (G4-SO2)

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