Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Lage auf den Energiemärkten blieb im Geschäftsjahr 2013/14 angespannt. Die volatile Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen führte zu temporären Angebotsüberhängen, die die Großhandelspreise von Strom wesentlich beeinflussten. Einige Energieproduzenten entschlossen sich aufgrund der Preissituation dazu, Kraftwerkskapazitäten stillzulegen. Der hohe Standard in der Energieversorgung wird durch solche Schritte jedoch aufs Spiel gesetzt. In einem gesamteuropäischen Kontext wird es erforderlich sein, die Versorgungssicherheit über das Vorhalten notwendiger Kapazitätsreserven zu gewährleisten. Für die EVN hat die Versorgungssicherheit oberste Priorität. Kraftwerke werden in betriebsbereitem Zustand gehalten, um den Kunden das größte Maß an Sicherheit zu geben. Die hohe Loyalität der Kunden spiegelte auch im vergangenen Geschäftsjahr deren Zufriedenheit mit dem von der EVN eingeschlagenen Weg wider.
Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in fünf Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Änderungen im Aufsichtsrat
Nachdem Frau Mag. Michaela Steinacker ihre Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt hatte, wurde in der 85. ordentlichen Hauptversammlung am 16. Jänner 2014 Frau Dipl.-Ing. Angela Stransky mit Wirkung nach Ablauf der 85. ordentlichen Hauptversammlung und gemäß der Satzung der EVN AG für den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zu der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 /15 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat der EVN AG gewählt. Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied für seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit im Aufsichtsrat.
Wesentliche Beschlüsse des Aufsichtsrats
Unter den wichtigsten Entscheidungen des Aufsichtsrats ist neben der Feststellung des Jahresabschlusses und der Genehmigung des Budgets 2014/15 für den EVN Konzern hervorzuheben, dass der Aufsichtsrat das Ergebnis des EVN StrategieUpdate 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Genehmigung des Budgets umfasste auch die Genehmigung von Investitionen in Wärme- und Windkraftanlagen, in Fern- und Nahwärmeanlagen, in Strom-, Erdgas- und Wärmenetze sowie in IT-Infrastruktur, welche insbesondere der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie dem Abtransport von erneuerbarer Energie dienen. Im Umweltbereich wurden Investitionen zur Verbesserung der Wasserqualität genehmigt. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit internationalen Projekten zur Wasseraufbereitung. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zur Erneuerung und Verlängerung der syndizierten Kreditlinie in reduzierter Höhe von 400 Mio. Euro mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren sowie zu lokalen Finanzierungen einzelner Gesellschaften.
Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die aktuellen Entwicklungen in Bulgarien, Mazedonien und Moskau informiert.
Österreichischer Corporate Governance Kodex, Ausschüsse des Aufsichtsrats
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2012 für die EVN ab dem Geschäftsjahr 2012/13 in Kraft gesetzt. Die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die EVN nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen. In diesem Sinne werden alle Regeln, welche die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen, die im Corporate Governance-Bericht entsprechend dargestellt werden, eingehalten. Der Aufsichtsrat hat sich mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und keine Konflikte festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a des Österreichischen Corporate Governance Kodex zustimmend zur Kenntnis genommen.
Gemäß den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, der zugleich als Vergütungsausschuss und als Nominierungsausschuss fungiert, sowie einen Arbeitsausschuss eingerichtet.
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2013/14 in drei Sitzungen Angelegenheiten, welche die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, behandelt. Der Personalausschuss hat die Übernahme eines Mandats im Aufsichtsrat der CEESEG Aktiengesellschaft und im Aufsichtsrat der Wiener Börse AG durch Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA, genehmigt. Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2013/14 dreimal und befasste sich dabei vor allem mit dem Halbjahresabschluss inklusive der Erwartung für das Geschäftsjahr und der Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Bestellung und der Arbeit des Abschlussprüfers. Darüber hinaus hat er aktuelle Entwicklungen in den Geschäftsbereichen, insbesondere die Erstanwendung der neuen Konsolidierungsstandards IFRS 10 –12 sowie aktuelle Entwicklungen nach der 3. Erwartung ( Status Projekte im Umweltbereich sowie Werthaltigkeit von Erzeugungsanlagen im Gefolge der aktuellsten Einschätzung in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige Strompreisentwicklung) erörtert und sich eingehend mit dem internen Kontroll-, Revisions-, Risiko- und Compliance-Management-System beschäftigt.
Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie über seine Vergütung und die Leitlinien, die sich der Aufsichtsrat zur Sicherstellung seiner Unabhängigkeit gesetzt hat, sind dem Corporate Governance-Bericht zu entnehmen.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/14 vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2014 der EVN AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2014 samt Anhang, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung.
Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2014 gemäß § 96 Abs. 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss samt Konzernanhang und den Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2013/14. Besonderer Dank gilt den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden sowie den Partnern der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.
Maria Enzersdorf, am 10. Dezember 2014
Für den Aufsichtsrat:
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Dr. Burkhard Hofer |