Risikomanagement
Risikodefinition
Die EVN definiert Risiko als die Gefahr einer negativen Abweichung von geplanten Unternehmenszielen. Bei der Beurteilung und der Steuerung von Risiken werden auch die damit verbundenen Chancen berücksichtigt.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash Flow-Potenziale. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Gemeinsam werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Im zentralen Risikomanagement erfolgt die Analyse und Bewertung der Gesamtrisikosituation der EVN. Die Erfassung und das Management von Nachhaltigkeits- und Compliance-relevanten Risiken erfolgt im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse.
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Der Risikomanagementprozess umfasst die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risikopositionen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Übermittlung der Risikoberichte an die Risikoverantwortlichen sowie an den Vorstand der EVN, Diskus sion und Beurteilung der Risikosituation im „Risikoarbeitsaus schuss“ sowie im „Konzernrisikoausschuss“ und gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen
- Prozess-Review: Methodische Identifikation jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind, sowie regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden zur Identifikation und Bewertung der Risiken bei geänderten Verhältnissen zu modifizieren sind
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss ist mit der Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses betraut. Er gibt Änderungen in Bezug auf Risikobewertungsmethoden frei und definiert Art und Umfang der offiziellen Berichterstattung. Dieses Gremium besteht aus den Leitern der Konzernfunktionen Revision, Generalsekretariat und Corporate Affairs und Controlling sowie dem zentralen Risikomanagement. Die Revision überprüft zudem die Prozesse des Risikomanagements sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Risikosteuerung.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand, den Leitern der strategischen Geschäftseinheiten und dem Risikoarbeitsausschuss besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen. Darüber hinaus verfügt der Konzernrisikoausschuss über die Kompetenz, Steuerungsmaßnahmen zur Veränderung der Risikoposition der EVN zu setzen und folglich die strategische Unternehmensausrichtung zu beeinflussen.
- GRI-Indikator: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Prüfung des Risikomanagements hinsichtlich wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Risiken (G4-46)
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungs- sowie sonstige Risiken, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Energiehandel und -vertrieb
Nachfragerückgänge aufgrund von witterungs- bzw. klimawandelbedingten, wirtschaftlichen, politischen und technologischen Einflüssen sowie reputations- bzw. wettbewerbsbedingte Kunden- und Absatzmengenverluste können negative Auswirkungen auf die Umsatzerlöse der EVN haben. Zudem können steigende bzw. volatilere Marktpreise und sinkende Margen die energiewirtschaftlichen Deckungsbeiträge der EVN negativ beeinflussen. Es besteht die Gefahr, dass sich Umsatzrückgänge insbesondere aufgrund von Witterungseffekten, Energieeffizienzmaßnahmen oder Veränderungen von Kundenverhalten und Wechselraten fortsetzen.
- GRI-Indikator: Durch den Klimawandel bedingte finanzielle Folgen und andere Risiken und Chancen für die Aktivitäten der Organisation (EC2)
Erzeugung/Aufbringung
Eine erhöhte dezentrale und nicht regelbare Produktion sowie Schwankungen bei Windaufkommen, Wasserführung, Sonnenstunden und Witterungsverhältnissen können sich nachteilig auf das Ergebnis im Erzeugungsbereich auswirken (Preis- und Mengeneffekte). Da die Wirtschaftlichkeit und Werthaltigkeit der Erzeugungsanlagen maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen sowie deren jeweiligen Wirkungsgraden abhängig ist, können nachteilige Entwicklungen einen Wertberichtigungsbedarf auslösen. Darüber hinaus könnte die Bildung bzw. Nachdotierung von Rückstellungen für Belastungen aus langfristigen (Bezugs-)Verträgen erforderlich werden. Trotz der bereits im Geschäftsjahr 2013/14 vorgenommenen Wertminderungen bestehen derartige Risiken aufgrund des nach wie vor schwierigen Marktumfeldes für Erzeugungsanlagen.
Umwelt
Im Umweltgeschäft sieht die EVN Risiken in möglichen Nachfrage-, Mengen- und Kostenschwankungen bei Wasserversorgungs- und Abwassersystemen sowie bei thermischen Abfallverwertungsanlagen. Aufgrund von Marktsättigung oder Nichtberücksichtigung in Ausschreibungsverfahren kann das Projektvolumen im Umweltbereich zurückgehen.
Die EVN ist zudem Projektabwicklungs- und Lieferantenrisiken wie dem Risiko der mangelhaften Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich festgelegter Leistungen ausgesetzt.
Finanzrisiken
Im Rahmen des Managements von Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken unterscheidet die EVN zwischen Forderungen gegenüber Endkunden und Forderungen im Finanz- und Energiehandelsbereich sowie bei Großprojekten/-anlagen.
Im Endkundenbereich dienen insbesondere ein effizientes Forderungsmanagement, die Beurteilung der Kundenbonität auf Basis von Ratings und Erfahrungswerten sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken. Dennoch können die Energieerträge durch mangelnde Kaufkraft bzw. Zahlungsmoral der Kunden belastet werden.
Den Kreditrisiken wird insbesondere im Treasury- und Energiehandelsbereich sowie im Projekt- und Beschaffungsmanagement mit Bonitätsmonitoring- und Kreditlimitsystemen, Absicherungsinstrumenten wie Bankgarantien sowie einer gezielten Strategie der Diversifizierung von Geschäftspartnern begegnet.
Die Wertberichtigung von Forderungen kann das Ergebnis der EVN maßgeblich negativ beeinflussen. Dies gilt auch für (außerplanmäßige) Abschreibungen bzw. Impairments von Vermögensgegenständen wie Beteiligungen und Firmenwerten.
Da die EVN unter anderem mit der Verbund AG, der Rohöl-Aufsuchungs AG, der Energie Burgenland AG und der EconGas GmbH kerngeschäftsnahe Beteiligungen hält, besteht aufgrund des energiepolitischen Umfelds erhöhte Gefahr, dass eine nachteilige Ergebnis- und Eigenkapitalentwicklung der Beteiligungsunternehmen auch wesentliche Auswirkungen auf die EVN hat. Darüber hinaus kann es zum Eintritt von Eventualverbindlichkeiten kommen.
Dem Liquiditäts- und (Re-)Finanzierungsrisiko wird durch regelmäßige Liquiditätsanalysen, eine langfristige und zentral gesteuerte Finanzplanung, die Diversifikation der Mittelaufbringung sowie die Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs vorgebeugt. Zudem ist die EVN Risiken bei der Finanzierung aufgrund möglicher Ratingveränderungen sowie Vertragsrisiken aus Finanzierungsverträgen ausgesetzt.
Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und Marktpreisrisiken werden mit einer umfassenden Treasury-Strategie, die unter anderem auch tägliche Risikoanalysen und den Einsatz von derivativen Absicherungsinstrumenten umfasst, gemanagt.
Betriebsrisiken
Insbesondere im Energiegeschäft können operative Risiken wie Betriebsunterbrechungen und -störungen sowie IT- und sicherheitstechnische Probleme auftreten, wodurch es zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann. Auch im Umweltgeschäft besteht das Risiko von Betriebsstörungen bzw. -unterbrechungen bei Wasserversorgungs- und Abwassersystemen sowie bei thermischen Abfallverwertungsanlagen.
Wesentliche Prozesse des Energie- und Umweltgeschäfts sind gefahrenbehaftet, wodurch die EVN einem Haftungs- und Reputationsrisiko ausgesetzt ist.
Umfeldrisiken
Eine Veränderung des regulatorischen Umfelds, politische Einflussnahme bei Großprojekten sowie veränderte Rahmenbedingungen im Bereich der Energie- und Umweltgesetzgebung sind wesentliche Treiber politischer und rechtlicher Risiken. So können beispielsweise Änderungen des Förderregimes oder das Ausbleiben von zugesagten bzw. erwarteten Förderungen die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen.
Die teilweise bestehende politische und wirtschaftliche Instabilität in den Märkten, in denen die EVN tätig ist, potenziell rechtswidrige bzw. fehlerhafte Rechtssetzungs- und Regulierungsmaßnahmen sowie wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen stellen Risiken dar, denen in Kooperation mit lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Behörden und Interessenvertretungen, so etwa der Weltbank in Washington (laufendes Investitionsschutzverfahren gegen die Republik Bulgarien), begegnet wird.
Es besteht die Gefahr, dass erforderliche Genehmigungen und Lizenzen nicht erteilt, entzogen oder nicht verlängert werden. Konkret ist hier das eingeleitete Lizenzentzugsverfahren der bulgarischen Regulierungsbehörde für den Strombereich gegen die EVN Stromvertriebsgesellschaft in Bulgarien (EVN Bulgaria Elektrosnabdjavane EAD) zu nennen.
Rechts- und Prozessrisiken bestehen vor allem im Zusammenhang mit anhängigen bzw. potenziellen regulatorischen, Gerichts-, Schiedsgerichts- und Investitionsschutzverfahren bzw. aufsichtsrechtlichen Prüfungen (insbesondere betreffend Kraftwerksprojekte wie Duisburg-Walsum sowie Auslandsbeteiligungen und -geschäftsbetriebe).
Vertragsrisiken können unter anderem aus dem Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn resultieren.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb von Österreich ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert, weshalb die bereits eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent fortgeführt werden.
Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.
- GRI-Indikator: Beschreibung der wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen (G4-2)
Die wichtigsten Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Preisrisiko
Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs- und Absatzpreise (insbesondere für Energieträger)
- Fixpreisvereinbarungen, auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie, Absicherungsgeschäfte
Deckungsbeitragsrisiko
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge
- Absicherungsstrategien: Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder, längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten, auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette (u. a. diverse Float- und Garant-Tarife)
Netzbetrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator
- Interessenvertretung, angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung
Mengenrisiko
Sinkende Nachfrage nach Produkten bzw. Leistungen der EVN; Rückgang der Eigenerzeugungsmenge
Lieferantenrisiko
Überschreitung der geplanten Projektkosten; Verzögerungen bei der Ausführung vertraglich zugesagter Leistungen
- Partnerschaften, möglichst weitgehende vertragliche Absicherung, externe Expertisen
Finanzrisiken1)
Fremdwährungsrisiken
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
- Überwachung, Limits und Absicherungsinstrumente
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität / Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können
- Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung, Absicherungen des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Kursänderungsrisiken
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) und börsenotierten, strategischen Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland Holding AG)
- Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung
Counterparty-/Kreditrisiken
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner zugesagten Leistung
- Vertragliche Konstruktionen, Bonitätsmonitoring und Kreditlimitsystem, Versicherungen und Diversifizierung der Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken
Nichterreichung der Gewinnziele einer Beteiligungsgesellschaft
- Vertretung im Aufsichtsrat bzw.in Gesellschafter-/ Risikoausschüssen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Ratingveränderung
Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere Refinanzierungskosten
- Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Veränderungen der Marktzinsen, steigender Zinsaufwand
- Einsatz von Absicherungsinstrumenten
Wertminderungs-/Impairmentrisiken
Wertberichtigung von Forderungen, Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen bzw. sonstigen Vermögenswerten
Inflations-/Deflationsrisiko
Risiko des Schlagendwerdens von Eventualverbindlichkeiten (Garantien)
1) Zum Einsatz von Finanzinstrumenten siehe Anhang Erläuterungen 62. Risikomanagement und 64. Finanzinstrumente.
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken
Falsche Auslegung und Verwendung der technischen Anlagen
- Beheben von technischen Schwachstellen, regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und zukünftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung, Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle
- Technische Nachrüstungen bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze, Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cyber Security)
- Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung, u. a. durch Backup-Systeme, technische Wartung, externe Prüfung, Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ausfall durch Arbeitsunfälle, personelle Über- oder Unterkapazitäten, Kommunikationsprobleme, kulturelle Barrieren, Betrug, bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten
- Attraktives Arbeitsumfeld, Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge, flexible Arbeitszeitmodelle, Schulungen, Konzerntage, internes Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen, Marktliberalisierung in Südosteuropa)
- Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
Rechts- und Prozessrisiko
Nichteinhalten von Vertragsverhältnissen zwischen mehreren Parteien oder Prozessrisiko aus diversen Klagen
- Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen, Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen, Schulden-/Finanzkrise, stagnierende oder rückläufige Kaufkraft, steigende Arbeitslosigkeit
Vertragsrisiken
Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
- Umfassende Legal Due Diligence, Zukauf von Expertise/Rechtsberatung, Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko
Spätes Erkennen und Umsetzen von neuen Technologien; Investitionen in die „falschen“ Technologien
- Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten, eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte, ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko
Modellrisiko, Treffen von falschen bzw. unvollständigen Annahmen, Opportunitätsverluste
- Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter, Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates, Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe, Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten
- Prozessmanagement, Dokumentation, internes Kontrollsystem (IKS)
Abweichende Eigentümerstrategien bei nicht beherrschten Gesellschaften
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption
- Interne Kontrollsysteme, einheitliche Richtlinien und Standards sowie Reorganisation der Tochterunternehmen in Südosteuropa, Verhaltenskodex, Compliance-Organisation
Projektrisiko
Z. B. Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten
- Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit einem Partnerunternehmen
- Vertragliche Absicherung, effizientes Projektmanagement
Sabotage
Sabotage beispielsweise bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen
- Geeignete Sicherheitsvorkehrungen, regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko
- Transparente und proaktive Kommunikation, durchgehend hohe ethische Standards in allen Geschäftsbereichen
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Einleitung
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB in der Fassung des URÄG 2008 sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands.
Gemäß der Verpflichtung des URÄG 2008 hat die EVN ein IKS entwickelt und implementiert. Das IKS wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Aufsichtsrat berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzdaten weiter erhöht wird.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Der Verhaltenskodex der EVN ist auf www.evn.at/verhaltenskodex in deutscher und unter www.evn.at/code-of-conduct in englischer Sprache abrufbar.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt.
Im Zuge der Einführung des IKS wurden im kaufmännischen Bereich jene Prozesse definiert, die für dieses System relevant sind. In diesen Prozessen wurden die Prozessschritte, die ein Risiko beinhalten, gekennzeichnet, und es wurde festgelegt, durch welche Kontrollmaßnahmen diese Risiken zu überwachen sind.
Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der strategischen Geschäftseinheiten sowie der Konzernfunktionen – zuständig.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die IFRSEinzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen.
Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden.
Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wesentlichsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in das die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Ergebnisse durch die verantwortlichen Mitarbeiter bis hin zur Überleitung von Konten und der Analyse der Prozesse im Rechnungswesen.
Das IKS und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es Risikovorfälle im Geschäftsjahr gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Geschäftsjahr 2013/14 wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS Prozessadaptionen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich eine IKS-Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat, die als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS-Systems dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch den IKS-Manager in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
- GRI-Indikator: Häufigkeit der Überprüfung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, Risiken, Chancen durch das höchste Kontrollorgan (G4-47)
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden zudem die relevanten Informationen auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS durch, deren Feststellungen ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des internen Kontrollsystems Berücksichtigung finden.