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Aspekt: Prüfung

HR9 Anzahl der Überprüfungen auf Einhaltung der Menschenrechte und/oder Folgenabschätzungen

Die Einhaltung der Menschenrechte in Bezug auf Investitions- und Beschaffungspraktiken, Gleichbehandlung, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Abschaffung von Kinderarbeit, Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, Beschwerdeverfahren, Sicherheitspraktiken und Rechte der Ureinwohner ist fest in der Werteskala der EVN verankert. Die diesbezüglichen Grundsätze sind im EVN Verhaltenskodex festgeschrieben und gelten für alle Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen. Ebenso verpflichtet die bereits erwähnte Integritätsklausel der Konzernfunktion Beschaffung alle Lieferanten und Auftragnehmer zu einer entsprechenden Einhaltung. Stichprobenartig werden die Auftragnehmer der EVN im Zuge ihrer Leistungserbringung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte überprüft. Im Zuge der CSR-Zielgespräche werden allfällige Menschrechtsthemen entlang der Wertschöpfungskette überprüft. Diese fließen gegebenenfalls in die Zielformulierung mit ein.

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