Aspekt: Sicherheitsverfahren
HR7 Training für Sicherheitspersonal zum Thema Menschenrechte
Insbesondere an den Geschäftsstandorten der EVN in Südosteuropa wird auf die Sicherstellung der Wahrung von Menschenrechten großer Wert gelegt. Beim Einsatz von Sicherheitspersonal werden deshalb sowohl Sicherheitskräfte mit Arbeitsvertrag als auch Dienstleister explizit über die Menschrechtsaspekte des EVN Verhaltenskodex bzw. der Integritätsklausel informiert. Externe Dienstleister sind zudem zur Einhaltung der Menschrechte durch die Integritätsklausel verpflichtet. Diese ist Bestandteil der Dienstleistungsverträge und wird von den Dienstleistern intern umgesetzt. Menschenrechtsverletzungen durch das Sicherheitspersonal sind somit nahezu ausgeschlossen und werden auch streng sanktioniert.