Aspekt: Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlung
HR4 Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen ist für die EVN und ihre Tochtergesellschaften an allen ihren Standorten ein zentraler Aspekt in der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der ILO-Kernarbeitsnormen. Dieses Recht ist auch fest in der Integritätsklausel der EVN verankert, die jeder Bestellung und jedem Vertrag der EVN mit Lieferanten bzw. Geschäftspartnern zugrunde liegt. Die EVN und ihre Tochtergesellschaften üben keine Geschäftstätigkeiten aus, bei denen die freie Ausübung der Mitarbeiterrechte, speziell jener auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, gefährdet sein könnten. In Österreich und den EU-Ländern sind diese Rechte durch gesetzliche Bestimmungen gewahrt. Darüber hinaus hat die EVN neben der in ihren österreichischen Konzerngesellschaften bestehenden Belegschaftsvertretung die Gründung eines EU-Betriebsrats unterstützt, der diese und andere Menschen- und Mitarbeiterrechte an den EUStandorten der EVN wahrt.
Eine Analyse der Länder oder geografischen Gebiete, in denen Risiken in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte möglich sind, hat ergeben, dass als einziger Standort außerhalb der EU, an dem internationale EVN Tochtergesellschaften tätig sind, Russland von den maßgeblichen Institutionen als Risikoland im Bereich der Menschenrechte bezeichnet wird. Davon können insbesondere die oben genannten Rechte betroffen sein. Aus diesem Grund hat sich die Rechtsabteilung der EVN intensiv mit der Frage der Menschenrechte in solchen Risikoländern auseinandergesetzt und neben der eigenen Weiterbildung auf diesem Sektor dafür Sorge getragen, dass speziell die Führungskräfte der russischen Tochtergesellschaften bzw. Standorte im Rahmen der internen Schulung zum EVN Verhaltenskodex angewiesen werden, auf die Einhaltung der Menschen- und Mitarbeiterrechte, speziell der oben angeführten, zu achten. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Überprüfungen und Rückmeldungen haben ergeben, dass diese Rechte im Rahmen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Tochtergesellschaften in Russland nicht gefährdet sind. Als weitere Maßnahme zur Sicherung der Menschen- und Mitarbeiterrechte überprüft die EVN vor jedem neuen internationalen Projekt die damit allenfalls verbundenen Risiken.