Menschenrechte
Die EVN sieht es als ihre Verpflichtung an, die uneingeschränkte Wahrung der Menschenrechte in allen ihren Handlungsbereichen sicherzustellen. Ein wichtiges Werkzeug dafür sind Menschenrechtsklauseln in Bezug auf Investitions- und Beschaffungspraktiken, Gleichbehandlung, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Abschaffung von Kinderarbeit, die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, Beschwerdeverfahren, Sicherheitspraktiken und die Rechte indigener Gruppen. Bereits im Jahr 2005 hat sich die EVN zur Berücksichtigung der Prinzipien des UN Global Compact bekannt und sich selbst verpflichtet, für die vollständige Einhaltung der Menschenrechte an allen EVN Standorten und in allen ihren Geschäftsbereichen zu sorgen. In Form des EVN Verhaltenskodex sind diese für alle Mitarbeiter bindenden Grundsätze festgehalten und jedermann zugänglich. Die Anwendung im gesamten EVN Konzern wird durch die Verfügbarkeit in Deutsch und Englisch, speziell aber auch durch die Übersetzung in die Landessprachen der EVN Tochtergesellschaften – Bulgarisch, Mazedonisch und Russisch – gewährleistet. Außerdem wird das Regelwerk laufend an die aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Da die EVN auch von ihren Lieferanten und Auftragnehmern die Wahrung ihrer Grundsätze und Werte verlangt, werden diese zur Einhaltung der EVN Integritätsklausel verpflichtet. Zudem lehnt die EVN jegliche Zwangsumsiedlung sowie physische und ökonomische Vertreibung ab und hält sich an die internationalen Richtlinien bzw. an die nationale Gesetzgebung zu diesem Thema.
- GRI-Indikator: Investitionsvereinbarungen mit Menschenrechtsklauseln (HR1)
- Zum Verhaltenskodex der EVN siehe www.verantwortung.evn.at
- Die Integritätsklausel ist abrufbar unter www.evn.at/Integritaetsklausel
- Für Details zur Anwendung der Integritätsklausel für Lieferanten und Auftragnehmer der EVN siehe Hier
Die EVN unterstützt den UN Global Compact
- Prinzip 1: Die EVN unterstützt und achtet den Schutz der internationalen Menschenrechte.
- Prinzip 2: Die EVN stellt sicher, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht.
- Prinzip 3: Die EVN wahrt die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen.
- Prinzip 4: Die EVN tritt ein für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit.
- Prinzip 5: Die EVN tritt ein für die Abschaffung von Kinderarbeit.
- Prinzip 6: Die EVN tritt ein für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung.
- Prinzip 7: Die EVN unterstützt im Umgang mit Umwelt- problemen einen vorsorgenden Ansatz.
- Prinzip 8: Die EVN ergreift viele Initiativen im In- und Ausland, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen.
- Prinzip 9: Die EVN fördert die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.
- Prinzip 10: Die EVN tritt gegen alle Arten der Korruption ein.
Die Agenden in Bezug auf die Menschenrechte liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands, der darin vom EVN Compliance Officer unterstützt wird. Im Rahmen der Schulungen zur Vermittlung des Verhaltenskodex, der neben dem Schwerpunkt Korruptionsprävention auch alle für das Unternehmen relevanten Menschenrechtsaspekte umfasst, sind pro Mitarbeiter 2,5 Stunden an Schulungsaufwand pro Jahr vorgesehen.
- GRI-Indikator: Stundenanzahl der Schulungen zu firmenrelevanten Menschenrechtsaspekten (HR3)
- Detailliertere Informationen zum EVN Compliance Management finden Sie unter "Governance, Verpflichtung und Engagement" und "Revision und Risikomanagement der EVN".