Aspekt: Zugang zu Grundversorgung
EU26 Bevölkerung im Vertriebsgebiet ohne Stromversorgung
In allen Ländern mit Stromversorgung durch die EVN kann von einer Vollversorgung ausgegangen werden.
EU27 Stromabschaltungen aufgrund von Zahlungsrückständen
Sollten Kunden nicht in der Lage sein, ihre Rechnungen zeitgerecht zu bezahlen, bietet die EVN individuelle Unterstützung sowie die Möglichkeit von Ratenzahlungen an. In der Vergangenheit sah sich die EVN trotzdem – vor allem in Bulgarien und Mazedonien – mit einer schwankenden Zahlungsmoral und -fähigkeit konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2013/14 konnte in Bulgarien eine Einbringungsrate von 99,5 % und in Mazedonien von 91,2 % erreicht werden. Im Bereich Wärme lag die Einbringungsrate in Bulgarien bei 85,8 %. Trotz einer stets sozial bedachten Vorgehensweise sieht sich die EVN bei längerfristigen Zahlungsrückständen gezwungen, Energielieferungen zu unterbrechen. Während in Österreich die Anzahl der Abschaltungen stabil auf niedrigem Niveau liegt, muss die EVN in Bulgarien und Mazedonien – wo die Zählerstände anders als in Österreich monatlich abgelesen und abgerechnet werden – häufiger auf diese letzte Maßnahme zurückgreifen. Nach Einbringung der Zahlungsrückstände oder Abschluss einer Stundungsoder Ratenvereinbarung werden in Österreich, Bulgarien und Mazedonien Lieferunterbrechungen in der Regel binnen 24 Stunden wieder aufgehoben. Die EVN setzte in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen, um ihren Kunden die Einhaltung ihrer Zahlungsverpflichtungen zu erleichtern. Dazu zählten zum einen Programme, die den Kunden Unterstützung beim Energiesparen bieten (Beispiele siehe Textbox "Winter"), zum anderen wurden Maßnahmen zur Kundeninformation und Bewusstseinsbildung eingeleitet. So können sich die Kunden in Bulgarien zum Beispiel per E-Mail oder SMS an den Ablauf der Zahlungsfrist erinnern lassen, um Abschaltungen aufgrund versehentlichen Zahlungsverzugs vorzubeugen. Zusätzlich galt der verlässlichen Rechnungszustellung und der einfachen Zahlungsabwicklung besonderes Augenmerk.