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Sector Supplements – Gesellschaft

EU19 Partizipative Entscheidungsfindungsprozesse mit Stakeholdern

Die EVN ist sich der gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im In- und Ausland bewusst und berücksichtigt diese entsprechend den Richtlinien internationaler Vereinbarungen, nationaler Gesetzgebung und auch darüber hinaus.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Durchführung von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen bei neuen Großprojekten. Dabei setzt die EVN auf die frühzeitige, umfassende und offene Einbindung von Stakeholdern in Entscheidungsprozesse. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte, Windparks bis hin zu Abfallverwertungsanlagen – sie alle werden unter aktiver Einbindung von Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen geplant und realisiert. Die EVN sieht diese Stakeholder als wertvolle Planungspartner. Eine frühzeitige Einbindung schafft die Voraussetzung für eine breite Akzeptanz, liefert wertvolle Informationen für eine möglichst ressourcenschonende Realisierung und ist die entscheidende Voraussetzung für die Planungssicherheit („Licence to operate“).

Klare Grundsätze der evn naturkraft im Bereich Windenergie – Fair Policy

Fairness für das Gemeinwohl: Vorrang für Gemeindegrundstücke.
Faires Vorgehen: Keine Planung ohne Zustimmung der Gemeinden. Die Bürgermeister sind Erst-Ansprechpartner bevor Kontakte zu Grundstückseigentümern aufgenommen werden.
Fair Play: Kein Ausspielen von Gemeinden und Grundstückseigentümern.
Faire Information: Die evn naturkraft plant und betreibt Windkraftanlagen mit der Bevölkerung und nicht gegen sie. Deshalb informiert sie früh, ehrlich und umfassend – von Informationsabenden, über Gespräche mit allen ortsansässigen Gruppen und Stakeholdern bis hin zu runden Tischen.
Fairness für die Bewohner: Minimale Störungen durch Windanlagen durch enge Zusammenarbeit mit den Anrainern und die beste Technologie.

EU20 Themenbereich Umsiedlungen
EU22 Umsiedlungen im Berichtsjahr

Die EVN lehnt jegliche Zwangsumsiedlung sowie physische und ökonomische Vertreibung ab und hält sich an die internationalen Richtlinien bzw. an die nationale Gesetzgebung zu diesem Thema. Bei neuen Projekten wird grundsätzlich eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die diese Aspekte bewertet. In der Berichtsperiode waren keine Umsiedlungen zu verzeichnen.

EU21 Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie die dazugehörigen Schulungsprogramme

Die EVN verfügt in weiten Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere in Risikobereichen, die die Bevölkerung betreffen können, über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie die dazugehörigen Schulungsprogramme. Es werden in Niederösterreich interne und externe Übungen und Schulungen zum Krisenmanagement durchgeführt. In allen Standorten der EVN werden Krisensituationen geübt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult und es gibt jährliche Trainings aller Diensthabenden sowie jährliche Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Bulgarien und Mazedonien wurden ebenfalls Krisenmanagement- Systeme eingeführt.

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