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Aspekt: Investitions- und Beschaffungspraktiken

HR2 Lieferantenüberprüfung auf Einhaltung der Menschenrechte

In ausgewählten Produktgruppen wie Textilien oder Materialien, wie beispielsweise Stahl, wurden wesentliche Zulieferer und Auftragnehmer, vor allem aus Herkunftsländern außerhalb der EU, unter Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekten geprüft. Stichprobenartig werden die Auftragnehmer der EVN welche Leistungen erbringen, hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte im Zuge ihrer Leistungserbringung überprüft. Rund 95 % der Lieferungen werden aus der EU bezogen. Lieferanten, die ihren Sitz nicht in der EU haben, werden von der EVN vor Ort auditiert. Speziell bei Firmen des Baugewerbes überprüft die EVN ihre Auftragnehmer hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer. Diese Überprüfung findet bei 100 % der österreichischen Auftragnehmer für Bauleistungen mit einem Volumen von über 5.000 Euro statt. Bisher wurde kein Auftragnehmer der EVN identifiziert, der seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkam.

HR3 Stundenanzahl der Schulungen zu firmenrelevanten Menschenrechtsaspekten

Im Rahmen des E-Learnings zur Vermittlung des Verhaltenskodex, der neben dem Schwerpunkt Korruptionsprävention auch alle für das Unternehmen relevanten Menschenrechtsaspekte umfasst, sind pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 1,5 Stunden an Schulungsaufwand vorgesehen. Daraus resultiert für den geplanten dreijährigen Zeitraum dieses E-Learnings ein Gesamtumfang von 12.750 Stunden.

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