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Aspekt: Marktpräsenz

EC6 Geschäftspolitik, -praktiken und Anteil lokaler Lieferanten

Neben einer partnerschaftlichen Grundhaltung, fairer Geschäftsgebarung und einem offenen Dialog ist die EVN bei ihren Beschaffungsaktivitäten vor allem bestrebt, gemeinsam innovative Energielösungen zu entwickeln und damit eine hohe Qualität bei maximaler Ressourcenschonung sicherzustellen. Die Einhaltung der Prinzipien Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung, Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs, Gleichbehandlung aller Bieter, Vertraulichkeit während des Geschäftsvorgangs, Transparenz und Dokumentation der Ergebnisse sowie Ressourcenschonung und soziale Verantwortung stehen dabei im Fokus.

Die EVN arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung einer nachhaltigen Ausrichtung der Beschaffung und setzt die schrittweise Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien im Dialog mit den Lieferanten fort. Eine Integritätsklausel für Lieferanten definiert die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung und die Aufgaben und Pflichten der Lieferanten in elf Punkten. Die Integritätsklausel der EVN gilt für alle Lieferanten (100 %) und ist auf der Webseite der EVN für alle Investoren, Investitions- und Beteiligungspartner, Auftragnehmer und Stakeholder abrufbar (siehe www.evn.at/Gruppe/Lieferanten/Beschaffungportal/AGB.aspx). Die Integritätsklausel liegt jeder Bestellung und Ausschreibung bei und ist somit immer Vertragsbestandteil.

Bei der Auswahl oder Bevorzugung lokaler Lieferanten ist das Bundesvergabegesetz zu berücksichtigen: Die EVN ist in weiten Bereichen Sektorenauftraggeber nach dem EU-Vergaberecht und hat daher die dafür geltenden Bestimmungen einzuhalten. Zudem befolgt die EVN die in der EU geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätze. Die Ungleichbehandlung von Bietern und somit die Bevorzugung lokaler Lieferanten ist unzulässig. Dennoch beträgt der Anteil der lokalen Lieferanten mehr als 50 %, bei Bautätigkeiten sogar mehr als 70 %.

Des Weiteren ist die EVN bestrebt, die Umweltkriterien des Österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in ihre Ausschreibungskriterien einfließen zu lassen. Vor jeder Versendung von Ausschreibungen erfolgt daher nochmals eine gezielte Überprüfung der Unterlagen auf geforderte Nachhaltigkeitskriterien. Zudem wird seit dem Geschäftsjahr 2011/12 insbesondere bei der Beschaffung von Risikoprodukten eine zusätzliche Checkliste bei Ausschreibungen beigelegt, die weitere Informationen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit der Produkte, der Verpackung sowie zu Zertifizierungen der Hersteller liefern soll.

EC7 Beschäftigung lokaler Arbeitnehmer

Die Einbeziehung und Karriereplanung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der lokalen Umgebung unterstützt den wirtschaftlichen Nutzen und das Verständnis der lokalen Kultur. In allen Märkten der EVN stammen nahezu alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein Großteil der Führungskräfte aus der jeweiligen Region. Die Stärkung der lokalen Managementkapazitäten bildet einen wichtigen Aspekt der Unternehmensstrategie, weshalb die EVN die Karriereplanung von lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bulgarien und Mazedonien durch Führungskräftetrainings und internationale Programme wie die EVN SUN Akademie unterstützt.

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