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Aktienstruktur und Angaben zum Kapital

Angaben gemäß § 243a Z 1 Unternehmensgesetzbuch

  1. Per 30. September 2012 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und es war unterteilt in 179.878.402 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien. Form und Inhalt der Aktienurkunden, Gewinnanteilscheine, Erneuerungsscheine, Zwischenscheine, Zwischensammelurkunden, Teilschuldverschreibungen, Zins- und Optionsscheine setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.

  2. Es gibt keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte.

  3. Auf Basis verfassungsrechtlicher Vorschriften ist das Land Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, mit rund 51 % Mehrheitseigentümer der EVN AG. Die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, hat am 5. November 2010 gemäß § 91 Abs. 1 BörseG bekannt gegeben, dass sie bei der am 30. Oktober 2010 im Firmenbuch eingetragenen Kapitalerhöhung der EVN AG ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt hat und mit Eintragung dieser Kapitalerhöhung die Schwelle von 35 % der Stimmrechte an der EVN AG, nicht jedoch die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der EVN AG unterschritten hat.

    Per 30. September 2012 verfügt die EVN AG über 877.622 eigene Aktien, die in Summe 0,49 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen (30. September 2011: 398.260 Stück bzw. 0,22 % des Grundkapitals). Der Ankauf der zum Bilanzstichtag gehaltenen eigenen Aktien erfolgte unter Bezugnahme auf die in der 79. bzw. 83. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 17. Jänner 2008 bzw. 19. Jänner 2012 genehmigten Aktienrückkaufprogramme.

    Auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 83. ordentlichen Hauptversammlung hat der Vorstand der EVN AG am 30. Mai 2012 beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück Aktien, dies entspricht bis zu 0,56 % des derzeitigen Grundkapitals, über die Wiener Börse rückzukaufen. Dieser Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN Aktie an der Wiener Börse. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Erwerbszweck ausgeschlossen. Das Rückkaufprogramm begann am 6. Juni 2012 und endet spätestens am 31. Dezember 2012.

    Am 6. Juni 2012 hat der Vorstand der EVN AG beschlossen, maximal 190.000 Stück eigene Aktien (maximal 0,11 % des Grundkapitals) umzuwidmen, um diese an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie bestimmte Unternehmen anstelle einer aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen Sonderzahlung ausgeben zu können. Am 8. August 2012 wurden insgesamt 75.168 Stück Aktien, das entspricht 0,04 % des Grundkapitals der EVN AG, an diese Mitarbeiter außerbörslich übertragen. Die übrigen Aktien entfallen auf den Streubesitz. Bei der EVN AG besteht derzeit kein Aktienoptionsprogramm.

  4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.

  5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  6. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsverhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.

  7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a Z 7 UGB.

  8. Es bestehen keine Vereinbarungen hinsichtlich Kontrollwechsel bei Übernahmen.

  9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Z 9 UGB bestehen nicht.

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