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Europäische Energiepolitik

In der Energiepolitik der EU standen während des Berichtszeitraums zwei Themen im Fokus: die Transparenz im Energiegroßhandel und die Steigerung der Energieeffizienz.

Transparenz im Energiegroßhandel

Am 28. Dezember 2011 trat die EU-Verordnung über Integrität und Transparenz des Energiemarkts (REMIT) in Kraft. Sie soll gewährleisten, dass die Preise auf den Energiegroßhandelsmärkten durch ein faires, auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage gebildet werden. Vor allem sollen unrechtmäßige Gewinne durch Marktmissbrauch verhindert werden. Personen, die über Insider-Informationen bezüglich des Energiegroßhandel- smarkts verfügen, ist es seit dem 28. Dezember 2011 untersagt, diese zu nutzen. Die Verordnung schreibt zudem vor, dass ausgewählte Informationen – beispiel-sweise über die Kapazitätsauslastung und Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, über den Verbrauch oder über die Übertragung von Strom und Erdgas – zu veröffentlichen sind. Da die Verflochtenheit der Märkte eine grenzüber-schreitende Marktüberwachung erfordert, wird durch diese Verordnung sowohl der Europäischen Energieregulierungsagentur (ACER) als auch den nationalen Regulierungsbehörden eine zentrale Rolle übertragen.

EU-Energieeffizienz-Richtlinie
Am 14. Juni 2012 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf neue verbindliche Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz, um den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken. Mithilfe dieser Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten jährlich mindestens Energieeinsparungen im Ausmaß von 1,5 % realisieren – in Ausnahmefällen darf das jährliche Energieeinsparungsziel auf 1,1 % reduziert werden. Enthalten ist eine Reihe wichtiger Maßnahmen, die in konkreten Energieeinsparungen resultieren sollen (z. B. Sanierung von jährlich 3,0 % der öffentlichen Regierungsgebäude). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sich nationale Energiesparziele zu setzen. Am 4. Oktober 2012 wurde der Energieeffizienz-Richtlinie vom Europäischen Rat zugestimmt. Im Anschluss müssen die Mitgliedsstaaten ab 1. Jänner 2014 die Richtlinie in nationales Recht transformieren.

EU-Emissionshandelssystem

Die EU-Klimaschutzkommission arbeitet derzeit an Vorschlägen für eine zeitliche Verschiebung von CO2-Auktionen, bei denen in der 3. Handelsperiode (2013–2020) nicht gratis zugeteilte CO2-Emissionszertifikate in das Emissions-handelssystem (ETS) integriert werden. Dabei ist geplant, zu Beginn der 3. Handelsperiode (2013–2015) eine noch zu bestimmende Menge an CO2- Emissionszertifikaten zurückzuhalten und diese erst später gegen Ende der 3. Handelsperiode (2018–2020) in den Markt zu bringen. Somit bliebe in der 3. Handelsperiode das Gesamtvolumen der Zertifikate zwar gleich, jedoch kommt es zu einer Verschiebung von Versteigerungsmengen in Richtung 2020. In Diskussion sind 400 Mio. bis zu 1,2 Mrd. CO2-Emissionszertifikate. (Zum Vergleich: Der Gesamtausstoß aller Anlagen im Emissionshandelssystem beträgt jährlich ca. 1,8 Mrd. Tonnen CO2.)

Durch diese Maßnahme erhofft sich die EU-Kommission, dem Überschuss an CO2-Emissionszertifikaten aus der 2. Handelsperiode und den damit Verbundenen derzeit niedrigen Preisen entgegenwirken zu können. Sie vertritt die Ansicht, dass der derzeitige Preis für die CO2-Emissionszertifikate nicht ausreichend Anreize gibt, um Investitionen in CO2-emissionsarme Technologien zu tätigen.

In Ergänzung zur Änderung der bestehenden CO2-Auktionsverordnung der ETS-Richtlinie legt die Kommission bereits jetzt ein Dokument vor, in dem sie den ersten Schritt aufzeigt, wie in das ETS-Regelwerk nachträglich eingegriffen werden soll. Kritisch ist, dass dieser Entwurf die Möglichkeit bietet, jederzeit CO2-Emissionszertifikate aus dem Markt zu nehmen, jedoch offen lässt, ob und wann diese wieder in das System zurückgeführt werden. Bis Ende 2012 ist mit einem konkreten Legislativvorschlag durch die EU-Kommission zu rechnen.

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