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Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der EVN Konzern war im Geschäftsjahr 2011/12 unverändert mit schwierigen wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das Wachstum der Weltkonjunktur schwächte sich im Frühjahr 2012 wieder spürbar ab und wirkte sich auf die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Länder negativ aus. Zusätzlich spitzte sich die Vertrauens- und die Schuldenkrise im Euroraum aufgrund des steigenden Finanzierungsbedarfs der Banken in den südeuropäischen Ländern zu. Die Anspannungen auf den Finanzmärkten haben zugenommen. Die wirtschaftlichen Unsicherheiten spiegelten sich auch auf den europäischen Energiemärkten wider und führten zu einer weiteren negativen Entwicklung der Strompreise. Trotz des herausfordernden Umfelds hat die EVN im Geschäftsjahr 2011/12 aufgrund ihres Geschäftsmodells eine hohe Stabilität bewiesen.

Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in vier Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen.

Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Aufgrund dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattgefunden hat, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.

Wesentliche Beschlüsse des Aufsichtsrats

Von den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12 ist neben der Genehmigung des Budgets 2012/13 für den EVN Konzern insbesondere die Zustimmung zum Erwerb der Staatsanteile an den Gesellschaften EVN Bulgaria EP und EVN Bulgaria EC anzuführen. Weitere wichtige Themen waren die Erneuerung der Syndizierten Kreditlinie in Höhe von 600,0 Mio. Euro und die Einrichtung eines Finanzierungsrahmens in Höhe von 200,0 Mio. Euro für Refinanzierungsmaßnahmen.

Der Aufsichtsrat hat das Leitbild der EVN und den EVN Verhaltenskodex den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Unterstützung des Vorstands eine Ausschreibung der Wirtschaftsprüfungsleistungen der EVN AG und ihrer mittelbaren und unmittelbaren Konzerntochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2012/13 durchgeführt, die abgegebenen Angebote evaluiert und beschlossen, die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2012/13 der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Im Bereich der Erzeugung hat der Aufsichtsrat den Erwerb von Kleinwasserkraftwerken – teilweise mit einem von der EVN Netz GmbH erworbenen Verteilernetz – sowie die Errichtung von Windparkprojekten im Versorgungsgebiet Niederösterreich genehmigt. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat mit Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsmodellen in Niederösterreich befasst.

Im Bereich der EVN Wärme hat der Aufsichtsrat den Investitionen „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Vösendorf“ sowie „Heizwerk Guntramsdorf“ seine Zustimmung erteilt.

Im Segment Umwelt hat sich der Aufsichtsrat mit der Übernahme von Ortswasserleitungen sowie mit internationalen Trinkwasseraufbereitungs- und Abwasserentsorgungsprojekten beschäftigt.

Österreichischer Corporate Governance Kodex, Ausschüsse des Aufsichtsrats

Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2012 für die EVN ab dem Geschäftsjahr 2012/13 in Kraft gesetzt. Die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex an das 2. Stabilitätsgesetz vom Juli 2012 ist für die EVN nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindlich. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreffen, konsequent zu entsprechen. In diesem Sinne werden alle Regeln, welche die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf zwei Abweichungen, die im Corporate-Governance-Bericht entsprechend begründet werden, eingehalten.

Im Hinblick auf die Anforderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durchgeführt. Dies erfolgte anhand eines Fragebogens, der sich vor allem mit der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beschäftigte. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Plenum diskutiert.

Gemäß den Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, der zugleich als Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss fungiert, sowie einen Arbeitsausschuss eingerichtet.

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat in zwei Sitzungen Angelegenheiten, welche die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, behandelt.

Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen abgehalten, welche insbesondere die Privatisierung der Staatsanteile an den Gesellschaften EVN Bulgaria EP und EVN Bulgaria EC, die Sanierung des Dampferzeugers im Kraftwerk Walsum 10, die Genehmigung des GU-Modells Zentralkläranlage Prag in Tschechien sowie Finanzierungsfragen zum Gegenstand hatten.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2011/12 zweimal getagt und sich vor allem mit der Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss, der Bestellung und der Arbeit des Abschlussprüfers sowie dem Halbjahresabschluss inklusive der Erwartung für das Geschäftsjahr befasst. Darüber hinaus hat er aktuelle Entwicklungen aus den Geschäftsbereichen erörtert und sich eingehend mit dem internen Kontroll-, Revisions- und Risikomanagementsystem beschäftigt.

Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie über seine Vergütung und die Leitlinien, die sich der Aufsichtsrat zur Sicherstellung seiner Unabhängigkeit gesetzt hat, sind dem Corporate-Governance-Bericht zu entnehmen.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/12 vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 bestellte KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss zum 30. September 2012 der EVN AG sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2012 samt Anhang, Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2012 gemäß § 96 Abs. 4 des österreichischen Aktiengesetzes festgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, ebenfalls von der KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss samt Konzernanhang und den Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2011/12. Besonderer Dank gilt den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden sowie den Partnern der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.

Maria Enzersdorf, am 12. Dezember 2012

Für den Aufsichtsrat:

Unterschrift Szyszkowitz

Dr. Burkhard Hofer
Präsident

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