DE   /   EN

Vergütungsbericht

Vergütungssystem für leitende Angestellte (Regel 28a): Im Hinblick auf die Anforderungen des aktuellen ÖCGK haben die sozietären Organe der Gesellschaft ab 1. Oktober 2010 eine Anpassung des bislang bestehenden variablen Vergütungssystems für leitende Angestellte beschlossen, wobei der variable Anteil in gleicher Höhe (im Verhältnis zum Fixgehalt) beibehalten worden ist.

Mit der Anpassung wurden insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt:

Kennzahlen zur Abbildung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens: Im Sinne der Weiterentwicklung der Steuerungskennzahlen entsprechend den strategischen und operativen Prioritäten des EVN Konzerns werden nachfolgende quantitative Kenngrößen verwendet: Steigerung des Economic Value Added (EVA®) und durchschnittlicher Cash-Flow-Beitrag.

Nachhaltigkeit: Ein wesentliches Regelungsziel des aktuellen ÖCGK ist, mit den neuen Vergütungsregeln das Handeln von Vorstand und leitenden Angestellten noch stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit auszurichten. Mit der Einführung von mehrjährigen Zielvorgaben sowie dem Instrument einer Bonusreserve ist die Solidität und Stabilität des variablen Vergütungssystems weiter erhöht worden.

Die Bonusreserve ist als Auszahlungsmechanismus definiert, welcher die quantitative Zielerreichung in einer Periode in eine aliquote jährliche Bonusauszahlung überführt. Aus der erreichten Bonusreserve werden nach Feststellung der Zielerreichung bis zu 50 % ausbezahlt, der verbleibende Bestand wird in das Folgejahr übertragen. Mit der Bonusreserve werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt. Einerseits entsteht damit derweise eine Mehrjährigkeit, dass die aufeinander folgenden Jahre miteinander Verbunden werden, indem der nicht ausbezahlte Bonusbestandteil in die nächste Periode im Sinne eines Anfangsbestands fortgeführt wird, und andererseits werden damit die „autonomen“ Schwankungen der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens abgefedert und geglättet.

Mehrjährigkeit: Die quantitativen Zielgrößen werden jeweils für den Zeitraum von drei Jahren im Vorhinein fixiert. Bei der Zielableitung werden dabei neben den verfügbaren unternehmensinternen Daten und Informationen zusätzlich auch externe Quellen wie z. B. Benchmarks, Peervergleiche, Kapitalmarktund Ratingbeurteilungen herangezogen. In Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Gültigkeitsdauer von drei Jahren wird die Sachrichtigkeit und Validität der Mittelfristziele jährlich überprüft und nur im Ausnahmefall – bei unvorhersehbaren Ereignissen oder Veränderungen im Unternehmen mit signifikanten Auswirkungen – abgeändert.

Aktien-Optionen (Regel 29): Bei der EVN ist kein Aktien-Optionsprogramm für Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte eingerichtet.

Erfolgsbeteiligung des Vorstands (Regel 30): Die Bezüge des Vorstands setzten sich im Geschäftsjahr 2011/12 zu rund 75 % aus fixen und zu rund 25 % aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Basis für die Auszahlung der erfolgsabhängigen Komponenten ist das vorangegangene Geschäftsjahr 2010/11. Die der Höhe nach limitierte Erfolgsbeteiligung basiert zu jeweils 35 % auf der Steigerung des Economic Value Added (EVA®) und dem durchschnittlichen Cash-Flow-Beitrag und zu 30 % auf individuell vereinbarten Zielen.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2011/12 insgesamt 1.431,4 Tsd. Euro (inklusive Pensionskassenbeiträge und Sachbezüge, Vorjahr: 1.389,2 Tsd. Euro).

Darüber hinaus bestehen für die derzeitigen Vorstandsmitglieder Pensionsverpflichtungen in Höhe von 11.106,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8.362,7 Tsd. Euro).

Die Erhöhung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung im Ausmaß des Kollektivvertrags für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen und der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten. Bei Beendigung der Funktion kommen hinsichtlich Abfertigungsregelung die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Weiters besteht jeweils Anspruch auf einen vertraglich vereinbarten Versorgungsanspruch zum Pensionsantritt, auf welchen ASVG-Pensionsleistungen sowie eine allfällige Leistung aus der EVN Pensionskasse angerechnet werden.

Die Erhöhung der zum 30. September 2012 bestehenden Pensionsverpflichtungen resultiert insbesondere aus der Anpassung des für die Abszinsung der Ansprüche verwendeten Zinssatzes von 5,0 % auf 4,0 %.

Directors-and-Officers-Versicherung (D & O-Versicherung, Regel 30): Im Rahmen der bestehenden D & O-Versicherung sind Schadenersatzansprüche der Gesellschaft, der Aktionäre, der Gläubiger, Mitbewerber und Kunden an die Unternehmensleiter versichert, die infolge einer Verletzung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht als ordentlicher Geschäftsführer auftreten. Derzeit gelten bedingungsgemäß konzernmäßig Verbundene Tochtergesellschaften sowie bestimmte Beteiligungsgesellschaften als mitversichert. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Da die Prämie für den Konzern kalkuliert ist und nicht von der Anzahl der zu versichernden Personen bestimmt wird, führt die Mitversicherung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu keiner Prämienerhöhung.

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Von keinem Mitglied des Aufsichtsrats wurden Verträge mit der EVN oder einer ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen, die zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten oder berechtigen. Derartige Verträge würden die Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.

Vergütungsschema für den Aufsichtsrat (Regel 51): Die Aufsichtsratsvergütung ist mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 98 Tsd. Euro festgelegt. Auf den Vorsitzenden entfallen 15,1 %, auf seine beiden Stellvertreter jeweils 11,0 % und auf jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats knapp 9,0 % dieses Pauschalbetrags. Das Sitzungsentgelt beträgt 190 Euro.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen (Regel 60): Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Chancen zu bieten ist ein zentraler Grundsatz der EVN. Der Anteil der Frauen bei der EVN beträgt 21,6 %. Zur Erhöhung des Frauenanteils wurde im Geschäftsjahr 2010/11 das Programm Frauen@EVN entwickelt und vom Vorstand beschlossen. Das Programm dient der Verbesserung der Chancen und Perspektiven von Frauen, die im EVN Konzern mit Dienstort in Österreich tätig sind. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, je nach Neigung und Fähigkeit qualifizierte Tätigkeiten in Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen. Im Berichtszeitraum wurden vier leitende Stellen mit weiblichen Führungskräften besetzt. Zudem wurden konzernweit acht Mitarbeiterinnen mit der Leitung von Projekten betraut (Projektleiterkarriere). An speziellen Führungskräfteentwicklungsprogrammen haben insgesamt mehr weibliche Nachwuchskräfte teilgenommen, als es dem aktuellen Frauenanteil entsprechen würde. Die EVN setzt schon seit Langem Maßnahmen, die den Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, wie beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, individuelle Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz, Ferienbetreuung, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Karenz sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das auch karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offensteht. Mittelfristig strebt die EVN einen Frauenanteil an, der das aktuelle Ausbildungsniveau von Frauen berufsgruppenspezifisch widerspiegelt.

In Österreich sind laut Gleichbehandlungsgesetz die Arbeitgeber ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Für die EVN Netz GmbH wurde der Einkommensbericht laut § 11a Gleichbehandlungsgesetz dem Zentralbetriebsrat wie im Gesetz vorgesehen übermittelt bzw. offengelegt. Weiters wurde der Einkommensbericht für die EVN AG freiwillig erstellt und übermittelt.

Directors‘ Dealings (Regel 73): Im Geschäftsjahr 2011/12 wurden der EVN keine Kauftransaktionen von EVN AG Aktien durch Organmitglieder gemeldet.

Im Geschäftsjahr 2011/12 wurde keine Geschäftsbeziehung zu einer „Related Party“ eingegangen. Es besteht ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag, abgeschlossen zwischen der EVN AG und der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH am 13. Oktober 2005.

Honorare des Wirtschaftsprüfers: Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgt im Geschäftsjahr 2011/12 durch die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro). Davon entfielen 57,0 % auf Prüfungshonorare und prüfungsnahe Honorare (Vorjahr: 68,0 %), 33,0 % auf Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: 27,0 %) und 10,0 % auf sonstige Beratungsleistungen (Vorjahr: 5,0 %).

Quickfinder 

Zuletzt besuchte Seiten