Europäische Energiepolitik

Am 10. November 2010 hat die EU-Kommission ihre neue Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie vorgestellt, die den zuvor im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedeten energiepolitischen Zielen„ Europa 2020“ entspricht. Dabei hat sie fünf oberste energiepolitische Prioritäten für die nächsten zehn Jahre definiert:

  • Realisierung von Energieeinsparungen mit Fokus auf jene beiden Sektoren mit dem größten Potenzial – Verkehr und Gebäude;
  • Schaffung eines gesamteuropäischen integrierten Energiemarkts;
  • wettbewerbsfähige Preise und sichere Versorgung durch Energieinfrastrukturinvestitionen, die insgesamt etwa eine Billion Euro betragen werden;
  • Förderung der Technologieführerschaft;
  • Wirksames Verhandeln mit internationalen Partnern bzw. Drittländern.

Die Strategie wurde von den Staats- und Regierungschefs auf dem ersten EU-Energiegipfel im Februar 2011 erörtert und verabschiedet. Die EU-Kommission wurde beauftragt, in den nächsten 18 Monaten konkrete Gesetzgebungsinitiativen und Legislativvorschläge zu erarbeiten.

Die EU hat sich bereits zuvor zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz seiner Mitgliedsländer bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern. Aus Sicht der EU-Kommission wird dieses Ziel ohne die Verabschiedung weiterer Maßnahmen voraussichtlich verfehlt werden, weshalb sie im März 2011 ihren neuen Energieeffizienzplan vorlegte. Darin wurden weitere Maßnahmen definiert, die zu einer Verringerung des Energieverbrauchs führen sollen, wobei der Fokus auf die beiden Bereiche Gebäude und Industrie liegt, auf die in Summe nahezu 70 % des Primärenergieverbrauchs der EU entfallen. Zur Realisierung der Einsparpotenziale sollen nach Vorstellungen der EU-Kommission angemessene Finanzierungshilfen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene angeboten werden. Zur weiteren Konkretisierung hat die EU-Kommission am 22. Juni 2011 einen Entwurf zu einer neuen EU-Energieeffizienz-Richtlinie KOM(2011) 370 endgültig vorgelegt. Einer der Kernpunkte des Richtlinienvorschlags sieht eine Verpflichtung von Energieunternehmen zu Energieeffizienzmaßnahmen vor.

Kurz nach dem Berichtszeitraum präsentierte die EU-Kommission am 19. Oktober 2011 ihren Vorschlag für Leitlinien zur Ausgestaltung der transeuropäischen Energienetze, das sogenannte EU-Energieinfrastrukturpaket 2020/30. Mit diesem Paket sollen vorrangige Netzausbauprojekte in den Mitgliedsstaaten identifiziert und gefördert werden, die bis 2020 ein EU-weites sicheres Energienetz und Speicherkapazitäten bilden. Die EU-Kommission identifizierte zwölf internationale Transportrouten für Strom-, Gas-, Rohöl- und CO2-Lieferungen.

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