Mitglieder des Aufsichtsrats
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Unabhängigkeit | |||||
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Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Regel 531) | Regel 542) | |
Kein Aufsichtsratsmitglied hat eine vergleichbare Position bei einer in- oder ausländischen börsenotierten Gesellschaft inne. Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009/10 beschließt. 1) Regel 53 des ÖCGK: Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand 2) Regel 54 des ÖCGK: Keine Vertretung eines Anteilseigners über 10% sowie gemäß Regel 53 des ÖCGK unabhängig Eine Aufstellung der Ausschüsse des Aufsichtsrats findet sich hier. 3) Seit 20.1.2010 ist Dr. Rudolf Gruber unabhängig gemäß Regel 53 des ÖCGK. |
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Kapitalvertreter | |||||
Präsident Kommerzialrat Dr. Rudolf Gruber Vorsitzender (1933) | seit 19.1.2005 | Aufsichtsratsfunktionen in mehreren nicht börsenotierten Gesellschaften | nein3) | ja | |
Ökonomierat Dipl.-Ing. Stefan Schenker 1. Vizepräsident (1946) | seit 12.12.1996 | Forstwirt | ja | ja | |
Gerhard Posset 2. Vizepräsident (1949) | seit 12.12.1995 | ja | ja | ||
Generaldirektor Dr. Norbert Griesmayr (1957) | seit 12.1.2001 | Vorsitzender des Vorstands der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft | ja | ja | |
Univ.-Prof. Dr. Gottfried Holzer (1946) | seit 22.6.1987 | ja | ja | ||
Kommerzialrat Direktor Dieter Lutz (1954) | seit 12.1.2006 | Gesellschafter und Geschäftsführer der Benda Lutz-Werke GmbH, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich | ja | ja | |
Hofrat Dr. Reinhard Meißl (1959) | seit 12.1.2006 | Leiter der Gruppe Finanzen des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung, Geschäftsführer der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH | ja | nein | |
Bernhard Müller (1973) | seit 12.1.2006 | Bürgermeister der Stadtgemeinde Wiener Neustadt | ja | ja | |
Wolfgang Peterl (1955) | seit 12.1.2001 | Obmannstellvertreter der Gemeinnützigen Wohnungsund Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung | ja | ja | |
Martin Schuster (1967) | seit 12.1.2006 | Abgeordneter zum Niederösterreichischen Landtag, Bürgermeister der Marktgemeinde Perchtoldsdorf | ja | ja | |
Mag. Michaela Steinacker (1962) | seit 12.1.2001 | Mitglied der Geschäftsleitung der Raiffeisenholding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.H. | ja | ja | |
Mag. Willi Stiowicek (1956) | seit 15.1.2009 | Leiter der Präsidialabteilung des Magistrats der Landeshauptstadt St. Pölten | ja | ja | |
Generaldirektor Dipl.-Ök. Hans-Peter Villis (1958) | seit 17.1.2008 | Vorsitzender des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG | ja | nein | |
Arbeitnehmervertreter | |||||
Franz Hemm (1955) | seit 3.5.1994 | Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN Netz GmbH, Vizepräsident der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich | |||
Kammerrat Manfred Weinrichter (1961) | seit 1.1.2001 | Stv. Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN Netz GmbH | |||
Ing. Paul Hofer (1960) | seit 1.4.2007 | Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN AG | |||
Leopold Buchner (1953) | seit 19.1.2009 | Stv. Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN AG | |||
Ing. Otto Mayer (1959) | seit 12.5.2005 | Zentra Ibetriebsrat | |||
Helmut Peter (1957) | seit 1.1.2009 | Zentra Ibetriebsrat | |||
Franz Ziegelwagner (1952) | seit 22.3.2004 | Zentra Ibetriebsrat |
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Für den Fall eines derartigen Konflikts sind bei EVN in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien zur Feststellung der Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
- in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur EVN AG oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, sein Verhalten zu beeinflussen;
- in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der EVN AG oder eines Tochterunternehmens der EVN AG gewesen ist;
- zur EVN AG oder einem Tochterunternehmen der EVN AG kein Geschäftsverhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen es ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat;
- in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der EVN AG oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
- nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der EVN AG Aufsichtsratsmitglied ist und
- kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Corporate-Governance-Bericht
Die EVN ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich somit – neben dem österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung sowie der Satzung der EVN AG – aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex unter www.corporate-governance.at sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.