25. Segmentberichterstattung
Entsprechend den Regeln des IAS 14 sind einzelne Jahresabschlussdaten nach Segmenten und Regionen getrennt darzustellen. Die Gliederung orientiert sich dabei an der internen Berichterstattung, die eine zuverlässige Einschätzung der Risiken und Erträge der EVN ermöglicht. Durch die Segmentierung sollen Ertragskraft und Erfolgsaussichten der einzelnen Aktivitäten der EVN transparent gemacht werden.
Die mit Beginn des Geschäftsjahres 2005/06 implementierte neue Konzernstruktur der EVN findet auch in der externen Berichterstattung in Aktionärsbriefen und Geschäftsberichten seither ihren Niederschlag. Dazu erfolgt die Darstellung gegliedert in die Segmente Energie, Umwelt sowie Strategische Beteiligungen und Sonstiges.
Dies soll einerseits eine kompakte Darstellung der steuerungsrelevanten Komponenten der EVN (Management Approach) ermöglichen und andererseits ausreichende Informationen über den Geschäftsgang in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen vermitteln, damit eine schlüssige Interpretation der Entwicklung der gesamten Unternehmensgruppe möglicht ist.
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
25. Segmentaktivitäten | ||
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Segment | Aktivität | |
Energie | Erzeugung, Netze, Energiebeschaffung und -vertrieb sowie Südosteuropa | |
Umwelt | Wasserver- und Abwasserentsorgung, thermische Abfallverwertung | |
Strategische Beteiligungen und Sonstiges | Strategische Beteiligungen und Sonstiges, Konzernfunktionen |
Die geografische Segmentierung umfasst die Unterteilung in die Regionen Österreich, Südosteuropa sowie Mittel- und Osteuropa.
Grundsatz der Segmentzuordnung
Sachlich zuordenbare Positionen sind den jeweiligen Segmenten direkt zugerechnet. Von einem Segment an ein anderes Segment erbrachte
und direkt verrechenbare Leistungen werden über innerbetriebliche Leistungsverrechnung zugeordnet. Positionen, die weder
direkt zuordenbar noch verrechenbar sind, werden mithilfe sachlich bedingter Umlageverfahren zugerechnet. Restgrößen werden im
Verhältnis der zugeordneten Positionen verteilt.
Die Umsätze werden nach dem Bestimmungslandprinzip jenen Ländern zugerechnet, in welchen die Leistung erbracht wird. Bei Projektgeschäften entscheidet der Projektstandort.
Verrechnungspreise
Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden
– sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der
Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.