Europäische Energiepolitik

Im Dezember 2008 verabschiedete das Europäische Parlament das von der EU-Kommission Anfang 2008 vorgelegte Klima- und Energiepaket. Damit wurden die bis zum Jahr 2020 festgelegten Dreieckziele – Reduktion des Endenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen (CO2) um 20 % sowie Ausbau der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien auf 20 % des Energieverbrauchs – rechtsverbindlich und sind von den Mitgliedsländern in nationales Recht umzusetzen. Das bisherige Ziel einer 20 %igen Reduktion der treibhausrelevanten Emissionen wurde durch neue Vorschläge des EU-Parlaments auf mindestens 30 % bis 2020 und 50 % bis zum Jahr 2050 ausgedehnt. Weitere Maßnahmen und Ziele der europäischen Klimapolitik sind von der Klimakonferenz, die im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfinden wird, zu erwarten. Eine ausführliche Beschreibung der energiepolitischen Rahmenbedingungen findet sich im Nachhaltigkeitsbericht ab Seite 23.

Um die vom EU-Parlament verabschiedeten Ziele zu erreichen, müssen die energieintensiven Industriezweige und die Energiewirtschaft ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 21 % senken. Sektoren, die nicht dem Emissionshandel (z. B . Verkehr) unterliegen, sind verpflichtet, ihre Emissionen um mindestens 16 % zu verringern. Ein Hauptinstrument des Maßnahmenpakets ist der EU-weite Handel mit Emissionszertifikaten: Die neue CO2-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass die bislang erfolgte teilweise Gratiszuteilung von Zertifikaten aufgegeben wird und die europäischen Energieversorger mit der Ausnahme der neuen Beitrittsländer in Zentral- und Osteuropa ab 2013 ihre Emissionsrechte in vollem Umfang ersteigern.

Aufgrund des Burden Sharing, welches das nationale Potenzial berücksichtigt, ist Österreich verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Endenergieverbrauch von 25,8 % in 2005 auf 34,0 % zu erhöhen. Um das 20 %ige CO2-Einsparziel zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen von 93,3 Mio. Tonnen p. a. auf rund 76,7 Mio. Tonnen reduziert werden.

Für Bulgarien, zweitgrößter Strommarkt der EVN und EU-Mitglied seit 1. Jänner 2007, wurde das Ziel eines 16 %igen Anteils aus erneuerbaren Energieträgern definiert. Das bis 2020 angestellte CO2-Reduktionsziel von 8 % gegenüber dem Basiswert von 75 Mio. Tonnen p. a. wurde im Jahr 2008 bereits erreicht.

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